Bombenfund: Nur die Gesetzeslage ist durchgeknallt
Das Musterbeispiel einer gesetzlichen Verschlimmbesserung haben wir am Donnerstag, 27. März, in Essen erlebt: Bombenentschärfung nach dem Sofort-Prinzip.
Bezirksregierung will sofortige Entschärfung
Dabei handelte es sich bei dem Blindgänger, der vormittags bei Baggerarbeiten am Gericht entdeckt wurde, nicht um einen mit Säurezünder. Da musste schon immer baldmöglichst gehandelt werden. Er hatte einen Aufschlagzünder.
Nach dem Muster, mit dem man über Jahrzehnte gut fuhr, hätten die Verantwortlichen Wachposten aufgestellt und die Entschärfung für Sonntag angesetzt. Anwohner wären frühzeitig informiert worden, Pendler hätte es kaum gegeben. Alles wäre vermutlich problemlos verlaufen.
Keine Chance für Vorbereitungen
Weil aber die Bezirksregierung Düsseldorf eine gesetzliche Neuregelung beschlossen hat, liefen Evakuierung und Entschärfung noch am Fundtag in - freundlich formuliert - geordneter Panik ab.
Muss das sein? In anderen Regierungsbezirken hält man es nicht für nötig, so zu verfahren. Es möge bitte jemand die Düsseldorfer zurück zur Vernunft bringen.
Autor:Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig |
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