Auch Unwetterwarnungen kann man abonnieren

Vor sowas will gewarnt sein: Diese "Böenwalze" traf Duisburg im Juli 2004. | Foto: Anja Berg
  • Vor sowas will gewarnt sein: Diese "Böenwalze" traf Duisburg im Juli 2004.
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Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet seit vier Jahren allen Bürgern an, sich über Wettererscheinungen wie Gewitter, Starkregen, Schneeverwehungen, Glatteis oder extreme Hitze informieren zu lassen. Rund 50 000 Interessenten haben diese kostenlosen Warnnewsletter unter www.dwd.de/newsletter bestellt.
Jetzt hat der nationale Wetterdienst sein Angebot erweitert. So können zum Beispiel Nebel- und Frostwarnungen für einzelne Landkreise oder amtliche Warnungen für die Küsten von Nord- und Ostsee abonniert werden.

Neu ist für Kunden die Möglichkeit, amtliche Warnungen unterhalb der Unwetterwarnschwelle zu beziehen. So kann zum Beispiel ein Hausmeister schon Warnungen vor leichtem Schneefall ordern. Ein Berufskraftfahrer will vielleicht erst bei besonders intensiven, unwetterartigen Schneefällen mit Schneeverwehungen per E-Mail alarmiert werden. Man hat die Chance, bei drohenden Gewittern mit Böen oder Hagel Fahrzeuge unterzustellen oder Gartenmöbel zu sichern. Für Baufirmen kann es wichtig sein, Kranführer bei besonderen Einsätzen bereits ab Windstärke 7 (> 50 km/h) zu warnen. Bahnunternehmen mögen erst bei Unwettern mit Orkanböen ab Stärke 11 (> 105 km/h) in den Betriebsablauf eingreifen.

Autor:

Lokalkompass Essen-Nord aus Essen-Nord

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