Arbeitsgericht Essen: Fremdvergabe für Krankenhauscafeteria - Vergleich
Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Essen hat heute über einen Antrag des Betriebsrates der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren verhandelt.
Der Betriebsrat begehrte die Unterlassung der Fremdvergabe der Tätigkeiten in der Küche und der Cafeteria des Krankenhauses an einen externen Dienstleister bis zum Abschluss eines Interessenausgleiches aus Anlass einer vermeintlichen Betriebsänderung.
Das Verfahren wurde durch Abschluss eines Vergleiches beendet. Die Beteiligten einigten sich darauf, umgehend Gespräche über den Abschluss eines Interessenausgleiches und Sozialplanes aufzunehmen. Soweit diese ergebnislos verlaufen, soll die Einigungsstelle zusammentreten. Im Gegenzug verpflichtete sich die Arbeitgeberin dazu, bis zum Abschluss der Gespräche und gegebenenfalls des Einigungsstellenverfahrens den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen.
Arbeitsgericht Essen, 3 BVGa 5/12
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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