Mund und Nase ab 27. April beim Einkaufen und Benutzen des ÖPNV bedecken
Ab Montag herrscht Maskenpflicht!

Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag, 27. April, die Maskenpflicht gilt.

Das bedeutet für alle Bürger in NRW, dass sie in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen in Geschäften eine Maske tragen müssen - oder Mund und Nase durch einen Schal oder ein Tuch bedecken müssen. Somit soll die Ausbreitung des Corona-Virus' noch effektiver gestoppt werden.

Autor:

Dirk Bütefür aus Mülheim an der Ruhr

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