Wohnraum für Flüchtlinge und andere Wohnungssuchende bauen - ohne Landschaftschutz zu missachten
Die essener Planungsverwaltung möchte unter dem Eindruck der großen Flüchtlingszahlen jetzt möglichst großflächige neue Wohnbaugebiete ausweisen. Oft sind das aber Flächen, die bisher im Landschafts- oder Naturschutz stehen - oder auf denen in den Randbereichen unserer Großstadt noch Ackerbau betrieben wird. Mit den Ansprüchen einer Grünen Hauptstadt Europas, als die sich Essen ja 2017 beweisen will ist das nur schwerlich zusammenzubringen. Viele Bürgerinitiativen, aber auch die Grüne Ratsfraktion wehren sich gegen eine solche Stadtplanung mit der Brechstange.
Knapp vor Jahresbeginn hatte der essener Stadtdirektor und Stadtplanungsdezernent Hans-Jürgen Best sich in einem ausführlichen Tageszeitungsinterview vehement gegen mögliche Abweichungen von diesen Plänen ausgesprochen. Sein Interview suggerierte, die KritikerInnen dieser Pläne würden keine machbaren Alternativen für die dringenden Wohnungsbauaufgaben aufzeigen.
Da sollten sich die EsserInnen doch selbst ein Bild machen.
Nachfolgend ist eine faktenreiche Entgegnung zusammengestellt, die seitens der Grünen Stadtratsfraktion zusammengestellt wurde:
Mögliche Bebauung im Außenbereich
1. Argument von Hans-Jürgen Best: „Im November gab es auf Bundesebene eine Gesetzesänderung. Danach dürfen Flächen, die im Außenbereich liegen und an eine Wohnbebauung grenzen, mit einfachen Bauten für Flüchtlinge belegt werden.“
Bewertung: Herr Best kann nur die Änderungen des Baugesetzbuches meinen, die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 in Kraft getreten sind. Mit dieser Gesetzesänderung wurde eine auf längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge im Außenbereich (auf der „grünen Wiese“) erleichtert. Es lohnt allerdings ein Blick auf die Gesetzesbegründung zu diesem neuen § 246 Abs. 13 Baugesetzbuch (siehe Anlage mit gelb markierten Stellen). Demnach gilt für diese Bauten spätestens nach drei Jahren ein Rückbaugebot nach § 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 BauGB. „Bei mobilen Unterkünften kann die Rückbauverpflichtung insbesondere im Hinblick auf begleitende Baumaßnahmen (z. B. Wege) relevant werden“ (Zitat aus der Gesetzesbegründung).
Strikte Vorgaben des Bundesbaurechts durchaus nicht aufgehoben
Keineswegs sehen die Baurechtsänderungen jedoch generelle Erleichterungen bei der Umwandlung von Landschaftsschutzgebieten in dauerhafte Wohnbebauung vor. Hier gelten weiterhin die strikten Vorgaben des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung mit einem grundsätzlichen Verbot des Bauens in Landschaftsschutzgebieten. Prinzipiell ist zwar auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem Landschaftsschutzgebiet denkbar. Dazu müssen jedoch die hohen naturschutzrechtlichen Hürden der übergeordneten Regionalplanung überwunden werden. Außerdem ist hier die obere Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) und der Landschaftsbeirat der Stadt Essen zu beteiligen.
Best Motto: „Bauen wir mal, dann schauen wir mal“
Daher halten wir die Strategie von Hans-Jürgen Best nach dem Motto „Bauen wir mal, dann schauen wir mal“ für hochriskant. Herr Best geht offensichtlich davon aus, dass wenn erst einmal einfache Bauten für Flüchtlinge auf mit viel Geld (Kanalisation, Elektroanschlüsse, Wege etc.) erschlossenen Flächen im Landschaftsschutzgebiet entstanden sind, eine nachgelagerte Aufstellung eines B-Plans im Landschaftsschutzgebiet automatisch zulässig ist. Dies ist jedoch rechtlich höchst zweifelhaft. Hier dürften vielmehr Nachbarschaftsklagen Aussicht auf Erfolg haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die sehr gute Aufbereitung der rechtlichen Zusammenhänge in der Eingabe der Sprecherin der Bürgerinitiative „Fischlaker Mark“, Silvia Strecker, an die Stadt Essen zur Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes Fischlaker Mark.
Grüne wollen sozialverträglichere kleinere Baueinheiten
2. Argument von Hans-Jürgen Best: „Nehmen wir die Vorschläge der Grünen. Sie bedeuten, dass wir die Menschen fast alle im Essener Norden unterbringen, weil hier die großen Brachen liegen.“
Herr Best hat bisher keine plausible Erklärung geliefert, warum Flächen für neue kurzfristig verfügbare festen Flüchtlingsunterkünfte eine Mindestgröße von zwei Hektar haben müssen. Er wirft den Grünen mangelnde soziale Ausgewogenheit bei ihren Vorschlägen vor, will aber unbedingt eine Konzentration auf Unterbringungseinheiten für mindestens 400 Flüchtlinge. Wir Grüne haben hingegen immer für sozialverträglichere kleinere Einheiten geworben. Verfügbare Flächen, die kleiner als zwei Hektar sind, aber dennoch eine Unterbringung von 100 bis max. 250 Flüchtlingen ermöglichen, gibt es auch im Essener Süden.
Verfügbare Flächen unter 2 Hektar
Beispielhaft möchte ich folgende Flächen im Stadtbezirk 8 (Ruhrhalbinsel) sowie im Stadtbezirk 9 (Kettwig, Bredeney, Werden) erwähnen, die direkt oder indirekt im Antrag der Grünen stehen:
- Fläche „Barkhovenallee / Jacobsallee“ (Heidhausen),
- Ehemaliger Sportplatz am Volkswald (Heidhausen, derzeit noch Standort für ein Zeltdorf für Flüchtlinge)
- Fläche „Am Stammensberg“ (Kettwig),
- Leerstehendes IBM-Schulungszentrum an der Theodor-Althoff-Straße in Bredeney,
- Kloster der Barmherzigen Schwestern von der hl. Elisabeth in Schuir,
- Fläche „Am Stern 15“ (Überruhr),
- Fläche Burgstraße/Vaestestraße in Burgaltendorf (derzeit noch Standort für ein Flüchtlingszeltdorf)
Alternativflächen in Turbogeschwindigkeit abklassifiziert
3. Argument von Hans-Jürgen Best: „Nicht eine einzige von den Grünen vorgeschlagene Fläche ist geeignet.“
Am 16.12.2015 hat der Rat mehrheitlich beschlossen, neben den 15 von der Verwaltung vorgeschlagenen überwiegend in Landschaftsschutzgebieten liegenden Flächen auch die zahlreichen von der Fraktion der Grünen benannten Flächenalternativen und leerstehenden Immobilien zu überprüfen). Es ist schon erstaunlich, wenn Herr Best nach nur ca. 12 Tagen – wobei auch noch Weihnachten in dieser Zeit lag - sämtliche dieser Vorschläge als untauglich abqualifiziert. Dies erweckt den Anschein, dass Herr Best gar nicht an einer ernsthaften Überprüfung interessiert ist, sondern sich bereits auf die Durchsetzung seiner „städtebaulichen Strategie“ festgelegt hat.
Konstruiertes Argument der Geruchsbelästigung
4. Argument von Hans-Jürgen Best: „Die Fläche am Karrenbergsfeld in Kettwig liegt in der Abluftfahne einer Biogasanlage. Da riecht es.“
Herr Best unterstellt in dem Interview, dass der Vorschlag für eine Bebauung einer Ackerfläche nahe August-Thyssen-Str. / Karrensbergsfeld in Kettwig von den Grünen gemacht worden ist. Offensichtlich hat er seine eigene Verwaltungsvorlage nicht genau studiert. Dann müsste er wissen, dass dieser Vorschlag von seinen eigenen Leuten stammt. Immerhin waren seine Mitarbeiter so ehrlich, die Fläche als kaum bebaubar zu markieren, da hier offensichtlich eine testamentarische Verfügung mit ein Bauverbot vorliegt. Gegebenenfalls lasst allerdings das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge unter der Maßgabe einer Befristung auf max. drei Jahre auf dieser Fläche zu. Das Argument der Geruchsbelästigung wirkt etwas konstruiert, wenn man sich vergegenwärtigt, dass zahlreiche bestehende Häuser deutlich dichter an der Biogasanlage stehen als die von der Verwaltung selbst angedachte Fläche für eine Flüchtlingsunterbringung.
Eigentumsverhältnisse benötigter Grundstücke widersprüchlich bewertet
5. Argument von Hans-Jürgen Best: „Am Breloher Steig in Horst gehört der Stadt nicht ein einziges Grundstück. Da kommen Sie in zehn Jahren nicht dran.“
Von den 15 von der Verwaltung im Rahmen der „städtebaulichen Strategie zur Flüchtlingsunterbringung“ vorgeschlagenen Flächen gehören nur 10 Flächen und das auch nur zu Teilen der Stadt Essen.
Die Fläche „Zimmermannstraße/ Viehauser Berg“ (Fischlaken) gehört 12 Privateigentümern.
Die Fläche „Heuweg/Überruhrstr.“ (Überruhr-Hinsel) gehört zum größten Teil einem Landwirt, der bereits erklärt hat, nicht verkaufen zu wollen.
Die Fläche „Sachsenring/Reibenkamp“ gehört überwiegend 3 Privateigentümern.
Die Fläche „Spielkampsweg/Hatzperstr.“ (Haarzopf) hat mehr als 10 Privateigentümer, die Stadt Essen besitzt nur einen kleinen Teil.
Wenn das Argument der Flächenverfügbarkeit von Herrn Best so hoch gewichtet wird, warum schlägt er selbst Flächen mit komplizierten Besitzverhältnissen vor?
Kosten für Grundstückserwerb oder nicht mehr mögliche Vermarktung
6. Argument von Hans-Jürgen Best: „Die Fläche an der Barkhovenallee/Jakobsallee in Heidhausen will Grün und Gruga vermarkten.“
Natürlich ist es wichtig, die auskömmliche Finanzierung des städtischen Eigenbetriebes „Grün und Gruga“ zu gewährleisten. Wenn die Alternative jedoch lautet, dass die Stadt an anderer Stelle viel Geld zum Erwerb nicht-städtischer Grundstücke für Flüchtlingsunterkünfte aufbringen muss, statt städtische Flächen zu nutzen, ist dem Gesamthaushalt der Stadt auch nicht geholfen.
Leichtfertige Ablehnung einer Zweckentfremdungssatzung
7. Argument von Hans-Jürgen Best: „Die Wohnungsgesellschaften in Essen nennen aktuell Leerstandsquoten zwischen 0,6 und 2,8 Prozent.“
Wenn es stimmt, dass es in Essen nur noch wenige Leerstände gibt, warum macht sich Hans-Jürgen Best dann nicht für das Instrument einer Zweckentfremdungssatzung stark. Mit Hilfe einer solchen Satzung können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten verpflichtet werden, grundlos leerstehende Wohnungen zu vermieten. Bei Leerständen von über drei Monaten wären die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zur Genehmigung des Leerstandes sowie einer einmaligen Ausgleichszahlung an die Stadt verpflichtet. Der Antrag, den die Fraktion der Grünen in der letzten Ratssitzung dazu gestellt hat ), fand bedauerlicherweise jedoch keine Mehrheit.
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.