Verwahrloste Immobilien - Mangelhafte Verwaltungsorganisation behindert Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes
Auf eine Anfrage der grünen Ratsfraktion zur Umsetzung des im April letzten Jahres neu geregelten Wohnungsaufsichtsgesetzes hat die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ordnungsausschusses am 12. August einen Sachstandsbericht erstellt, der deutlichen Handlungsbedarf signalisiert. Ahmad Omeirat, ordnungspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion, erklärt dazu:
„Der Bericht macht unmissverständlich deutlich, dass die von der rot-grünen Landesregierung geschaffenen neuen Handlungsinstrumente gegen verwahrloste Immobilien infolge mangelhafter Verwaltungsorganisation nicht hinreichend ausgeschöpft werden.
Auf eine Anfrage der grünen Ratsfraktion zur Umsetzung des im April letzten Jahres neu geregelten Wohnungsaufsichtsgesetzes hat die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ordnungsausschusses am 12. August einen Sachstandsbericht erstellt, der deutlichen Handlungsbedarf signalisiert.
In der Stadtverwaltung fehlt eine effektive interne Organisationsstruktur, die Aufdecken und Beseitigung von Missständen zusammenführt.
Auch in Essen gibt es Schrottimmobilien und verantwortungslose Vermieter. Den bestehenden, dringenden Handlungsbedarf hat der Oberbürgermeister Paß aber bislang offenbar nicht erkannt. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass künftig durch bessere Verwaltungsorganisation die vorhandenen Ressourcen optimal ausgeschöpft und Reibungsverluste vermieden werden.“
Zum Hintergrund:
Während die Wohnungsaufsicht in der Vergangenheit darauf ausgerichtet war, ein Verfahren erst nach Eingang einer Mieterbeschwerde einzuleiten, hat der Gesetzgeber mit dem NRW-Wohnungsaufsichtsgesetz vom 10.4.2014 durch die Schaffung neuer und die Verschärfung bestehender Handlungsinstrumente den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, mit Hilfe der Wohnungsaufsicht einen aktiveren Einfluss darauf zu nehmen, die Entstehung von Problemimmobilien zu vermeiden bzw. die Situation in bereits existierenden Problemimmobilien zu verbessern. Selbstkritisch stellt die Verwaltungsvorlage von Ordnungsdezernent Christian Kromberg fest: „Einer in diesem Sinne aktiveren Ausgestaltung wohnungsaufsichtlicher Tätigkeit sind jedoch dadurch, dass Sachverhaltsaufklärung und Gesetzesvollzug in verschiedenen Fachbereichen angesiedelt und qualifizierte Ortsbegehungen quantitativ limitiert sind, enge Grenzen gesetzt.“
In Essen wurden die Eigentümer von Wohnraum von der Wohnungsaufsicht seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes in 55 Fällen zur freiwilligen Abhilfe aufgefordert, wobei in 8 Fällen Ordnungsverfügungen erlassen oder Zwangsgelder festgesetzt wurden. 3 Wohnungen mussten bisher für unbewohnbar erklärt werden.
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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