Thomas Kufen: Eltern müssen in Kindertagesstätten erkannt werden können

Zur aktuellen Diskussion um eine vollverschleierte Mutter, die ihr Kind in einer evangelischen Kindertagesstätte abholen wollte, erklärt Thomas Kufen MdL ,Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Zum Wohle des Kindes müssen die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten wissen, wer vor ihnen steht und das Kind abholen möchte. Das muss in allen Kindertageseinrichtungen gängige Praxis sein. Genauso handhaben das alle städtischen Kindertageseinrichtungen. Eine vollverschleierte Frau muss - zur Not in einem Nebenraum - ihren Schleier ablegen, wenn sie ihr Kind abholen will. Die Vereinbarungen, die bei der Anmeldung eines Kindes in einer Kindertagesstätte bezüglich der abholberechtigten Personen vereinbart werden, müssen für alle gelten. Es muss die Gewissheit herrschen, dass ein Kind aus Ihrer Obhut nicht in falsche Hände gegeben wird. Daher ist eine Erkennungspflicht in den Kindertagesstätten zum Wohle des Kindes zwingend erforderlich.“

Autor:

Uwe Kutzner aus Essen-Nord

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