Stellungnahme von Denis Gollan zu der nicht zugelassenen Bürgeranfrage in der Bezirksvertretung V!

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Leider wurde meine Bürgeranfrage nicht zugelassen. Ferner wurde mir laut Beschlusstext vorgeworfen: mittels des § 24 der Gemeindeordnung NRW Einfluss auf die Tagesordnung zu nehmen. Darüber hinaus fand eine rechtliche Prüfung statt. Nun ja mit jeder eingereichten Bürgeranfrage nach § 24 GO NRW nimmt man Einfluss auf die Tagesordnung.

In den letzten Jahren wurde der Inklusion immer mehr Bedeutung geschenkt, das zeigt nicht zuletzt die Gründung eines Inklusionsbeirats der Stadt Essen am 29.11.2022. Was ich sehr gut finde!
Dennoch kann ich es nicht verstehen, dass sich die Bezirksvertretung V dagegen sträubt einen Bericht der Bezirksinklusionsbeauftragten mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Unabhängig von meiner Bürgeranfrage (Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW).

So mal es in den anderen Bezirksvertretungen 1,2,6,7 üblich ist, dass der Bericht der Inklusionsbeauftragten auf der Tagesordnung steht. Darüber hinaus gibt es in den Bezirksvertretungen 3 und 9 einen Tagesordnungspunkt mit „Berichten der Beauftragten“.

Seit ca. 25 Monaten haben wir bei uns mit Frau Stodiek eine Bezirksinklusionsbeauftragte für den Stadtbezirk V. Gerade in Karnap gibt es interessante Themen, welche unsere Bürgerinnen und Bürger bewegt, wie z.B. der barrierefreie Zugang zur „Neuen Mitte“ Karnap, Euroschlüssel-Schließsystem Toilettenanlage Karnaper Friedhof oder das Stadtteilbüro Karnap, welches nicht barrierefrei ist.
Daher stellte ich folgende Fragen an die Bezirksvertretung V:
1. Was hat die Bezirksinklusionsbeauftragte in den letzten 25 Monaten bewegt?
2. Welche Projekte unterstützt die Bezirksinklusionsbeauftragte im Stadtbezirk V?
3. Was möchte Sie in Zukunft im Quartier als Bezirksinklusionsbeauftragte verändern?
4. Wann bekommt das Stadtteilbüro Karnap einen barrierefreien Zugang?
5. Wann wird das Thema „Euroschlüssel-Schließssystem“ Toilettenanlage auf dem Karnaper Friedhof umgesetzt?
6. Wann findet die Umwandlung der Taxi-Wartezonen zum Behindertenparkplatz auf der Karnaper Straße statt?

Unsere Bezirksinklusionsbeauftragte nahm leider nur an 40 % der Sitzungen des Inklusionsbeirats wahr. Des Weiteren sind 0 % Wortbeiträge zu verbuchen im Inklusionsbeirat. (Stand 27.06.2024 (Quellenangabe: Ratsinformationssystem)) Ich denke die Zahlen sprechen für sich.

Des Weiteren hätte ich laut Hauptsatzung der Stadt Essen § 5 Abs. (2) eine Einladung zur Sitzung der Bezirksvertretung V am 28.05.2024 bekommen müssen. Da meine Bürgeranfrage unter dem Tagesordnungspunkt 13b Anfrage zur Arbeit der Bezirksinklusionsbeauftragten behandelt worden ist.
Auch das war nicht der Fall.

Welche Schlussfolgerung bzw. Konsequenzen ziehe ich jetzt daraus. Da ich in der Vergangenheit einige Bürgeranfragen gestellt habe, werde ich bis zum Ende der Legislaturperiode der Bezirksvertretung V auf Bürgeranfragen (Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW) verzichten.

Autor:

Karnap im Wandel aus Essen-Nord

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