SPD im Bezirk möchte Anliegerverträglichkeitsprüfung für Gewerbebetriebe.
Die Fraktion der SPD bittet die für Gewerbeansiedlungen und Gewerbekontrollen zuständigen Stadtämter zu prüfen und Stellung zu nehmen, inwieweit die Möglichkeit besteht, zukünftig bei Gewerbeneuzulassungen und Gewerbeänderungen vor Erteilung einer Gewerbezulassung grundsätzlich eine ""Anliegerverträglichkeitsprüfung" durchzuführen. Dabei sollte geprüft werden, ob ein neu beantragter Gewerbebetrieb bei der Betriebsaufnahme sein direktes Umfeld durch Lärm, Feinstaub, Dreck und andere Emissionen belasten wird.
Darüber hinaus bittet die SPD-Fraktion die zuständigen Verwaltungsbereiche um Prüfung und Berichterstattung, ob und in welchem Umfang geprüft wird, dass Gewerbebetriebe tatsächlich noch das ursprünglich beantragte und genehmigte Gewerbe ausüben.
In diesem Zusammenhang wird gebeten, darüber zu berichten was die Stadt in Fällen von festgestellten nichtgenehmigten Gewerbeänderungen gegen den Betreiber unternimmt und wie häufig die Verwaltung in der Vergangenheit eingeschritten ist.
Begründung:
In letzter Zeit häufen sich die Klagen von Bürgern im Bezirk V hinsichtlich der o.g. Belästigungen durch Gewerbebetriebe. Dabei ist festzustellen, dass es sich in der Mehrzahl um Neuansiedlungen handelt bzw. um Betriebe, die ihre ursprünglichen Tätigkeitsfelder erweitert oder gänzlich verändert haben. So wurde auch von Bezirksvertretungsmitgliedern bei Ortsterminen festgestellt, dass beispielsweise innerhalb von zwei Jahren aus einem ursprünglichen Reifenhandel eine KFZ-Werkstatt und letztendlich ein Gastronomiebetrieb mit Außenrestauration wurde. Der Betreiber war jedoch immer der Gleiche. In einem anderen Fall wandelte sich ein Gewerbebetrieb vom Palettenlager zum Altreifenlager und letztendlich zum Schrottplatz für LKW. Im letzteren Beispiel werden selbst öffentliche Verkehrsflächen illegal als Erweiterungsflächen der Gewerbeflächen genutzt, auf denen nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt und oder repariert werden.
Diese Beispiele deuten darauf hin, dass die zuständigen Behörden nicht ausreichend prüfen, ob das vom Gewerbetreibenden beantragte und genehmigte Gewerbe überhaupt noch ausgeübt oder ob hier nicht schon längst ein völlig anderes Gewerbe ausgeübt wird, welches u. U. an diesem Standort gar nicht genehmigungsfähig wäre. Mittlerweile verfestigt sich der Eindruck, dass durch mangelnde Kontrollen und eine nicht konsequent durchgeführte Sanktionierung von Fällen der ungenehmigten Gewerbeveränderungen, es nicht nur zu einer Häufung von Anwohnerbeschwerden kommt, sondern das hier diesbezüglich bereits ein rechtsfreier Raum entstanden ist, der es unmöglich machen wird, in Zukunft noch eine geordnete planbare Gewerbeansiedlungspolitik, welche sowohl die Interessen der Bürger als auch der Gewerbetreibenden gleichermaßen berücksichtigt, umgesetzt werden kann. Die zuständigen Ämter müssen deshalb noch konsequenter kontrollieren, ob in einigen Gewerbebereichen nicht eine Art "Gewerbehopping" um sich greift (oder bereits gegriffen hat), was dazu führt, dass sich die gesetzliche Klassifizierung von Flächen in der Stadt (Gewerbegebiete, Mischgebiete und Wohngebiete) über diese Praxis nicht ausgehebelt wird und so zu unzumutbaren Verhältnissen führt, die letztendlich nicht mehr plan- und beherrschbar sein werden.
Autor:Karl-Heinz Kirchner aus Essen-Nord |
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