Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Luftreinhaltung
Schmutzler-Jäger (Grüne): Druck für eine deutliche Verkehrswende in Essen wir immer stärker
Am 12. September hat das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster geurteilt, dass nach derzeitigem Stand Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden müssten, um eine zügigere Einhaltung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung zu erreichen. Damit hat das Gericht klar gemacht, dass Fahrverbote in Köln notwendig und zur Durchsetzung der Luftreinhaltungsziele auch verhältnismäßig sind. Da auch der Luftreinhalteplan der Stadt Essen vor dem OVG beklagt wird, hat das Urteil vermutlich auch Konsequenzen für Essen. Dazu erklärt Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen:
„Überträgt man das aktuelle OVG-Urteil auf Essen, dann kippt möglicherweise das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete flächendeckende Diesel-Fahrverbot. Umso wahrscheinlicher werden allerdings Streckenfahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge an den besonders belasteten Straßen Alfredstraße (Mittelwert von 48 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahr 2018) sowie an der Gladbecker Straße (44 Mikrogramm).
Das Urteil ist eine eindringliche Mahnung, die Verkehrswende in Essen deutlich schneller voranzubringen. Durch das Taktieren der großen Koalition haben wir bei der Umweltspur an der Schützenbahn bereits wertvolle Zeit verloren. Auch die Entscheidungen für ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept und zum Radwegausbau sind viel zu zaghaft und dauern zu lange.
Wir Grüne erwarten, spätestens mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2020/2021 auch finanziell die Weichen für eine massive Förderung der umweltverträglichen Mobilität gestellt werden.“
Zur Landtagsdebatte beim Thema Luftschadstoffe:
GRÜNE Fraktion im Landtag NRW, Düsseldorf, 12. September 2019
Klocke: Fahrverbot in Köln ist Quittung für Laschets Realitätsverweigerung
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Luftreinhalteplan der Stadt Köln rechtswidrig ist und an vier Hauptverkehrsstraßen keine anderen Maßnahmen als Fahrverbote ersichtlich seien, erklärt Arndt Klocke, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Das Gericht hat klar gemacht, dass Fahrverbote in Köln notwendig und zur Durchsetzung der Luftreinhaltungsziele auch verhältnismäßig sind. Für die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge ist das ein schwerer Schlag.
Das Urteil ist die Quittung für die Untätigkeit von Bundes- und Landesregierung. Es stellt Ministerpräsident Laschets Behauptung, Fahrverbote seien per se ‚unverhältnismäßig und damit rechtswidrig‘ als substanzlose Realitätsverweigerung bloß. Der Ministerpräsident hat hier eine herbe Klatsche erlitten. Er hat es die vergangenen beiden Jahre vollkommen verschlafen, die Kommunen bei der Luftreinhaltung ausreichend zu unterstützen. So hätten Fahrverbote für viele Pendler vielleicht verhindert werden können. Stattdessen hat er versucht, den Gerichten ihre Urteilsfindung vorzuschreiben. Mit diesem Versuch ist er nun krachend gescheitert.
Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend tätig zu werden und ein wirksames Sofortprogramm zur Förderung von öffentlichem Nahverkehr, Fahrradinfrastruktur und abgasfreier Mobilität aufzulegen. Das muss sich auch in der Haushaltsplanung 2020 niederschlagen und kurzfristig umgesetzt werden.“
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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