Rasen und Hecke retten! - Gestaltungssatzung Arenbergstrasse ernst nehmen!
Nördlich des Rhein-Herne-Kanals und der Emscherdeiche gibt es in Karnap eine Menge ruhiger schöner Wohnsiedlungen zu entdecken. Wer von Westen kommend an der weniger geruhsamen Arenbergstrasse entlang geht oder radelt, stößt allerdings zuerst auf das große Müllheizkraftwerk des RWE. Ziemlich schnell aber kommen zu beiden Straßenseiten auch klassische Steigerhäuser ins Blickfeld, die aus Zeiten stammen, als die Schachtanlage Mathias-Stinnes das Stadtteilleben bestimmte.
Umso mehr irritiert es dann wenn plötzlich ein einzelnes Haus, obwohl ursprünglich genauso gebaut und angelegt wie die anderen, merkwürdig aus der Reihe tanzt.
Bisher konnten in Karnap nicht wenig Hauseigentümer mit Unterstützung des Institutes für Denkmalschutz und mit Hilfe öffentlicher Fördermittel ihre Arbeitersiedlungs- und Steigerhäuser erhalten. Solche geschützten Siedlungen sollen dann natürlich nicht bloß optisch propper aussehen, sondern müssen auch noch etwas von ihrer Geschichte in den letzten hundert Jahren erzählen können.
Deshalb ist die Essener Bauaufsicht nachdrücklich darin zu unterstützen, dass sie einzelne Hauseigentümer in die Schranken zu weist, die sich nicht an demokratisch beschlossene Regeln für das Erscheinungsbild solcher Siedlungen halten.
Im Zweifelsfall heißt das auch Auftrag zum Rückbau unzulässiger Veränderungen eines Vorgartens oder Rückkehr zur gemeinsamen Fassadenfarbe. Lässt die Verwaltung bestimmte HausbesitzerInnen in ihrem Individualitätswillen zu lange gewähren, gibt es bald weitere Nachahmer. Stück um Stück wird die gemeinsame Siedlungsgeschichte schließlich unkenntlich. Wie sich nach einigen Jahren eine ehemalige Arbeitersiedlung weitgehend zur kunterbunten Ausstellung von Baumarkttüren, Löwenköpfen oder niedlichen Blendziegel-Vorbauten verändert, ist z.B. in der Altenessener Rahmdörne oder in der Krayer Bonifaziussiedlung zu bestaunen.
Bisher zum Glück nur ein Ausreißer
Im Fall der Arenbergstrasse mit ihrer vor mehr als 6 Jahren beschlossenen Gestaltungssatzung gibt es in einer Reihe von mehr als 10 Häusern mit cremeweißem Anstrich, einer grünen Hecke als Trennung zur Straße und dem Rasenstück vor der Hauswand bisher nur einen Ausreißer. Mag sein, dass den BesitzerInnen dort das Rasenmähen und Heckeschneiden vor dem Haus besonders lästig erschien. Vielleicht konnten sie für diese Arbeiten auch keine Nachbarschaftshilfe erhalten.
Jedenfalls ist der Anblick des geschwungenen Steinmäuerchen in Grau mit ebenso grauem Schotter dahinter, drei Pflanzkübeln und einer klotzig schwarzen Lore unter dem Fenster eigentlich noch problematischer als die sehr spezielle Farbwahl der Fassade.
Scheinbar ist ja kosmosblau contra weißer Farbe aktuell schwer in Mode und natürlich können damit einzelne Gestaltungselemente einer Hauswand nachhaltig hervorhoben werden. Sinn der gültigen Gestaltungssatzung ist aber, optisch nicht ein einzelnes Haus zu betonen, sondern die verbindenden Elemente der Siedlung.
Die HausbesitzerInnen in Kosmosblau werden hier der Verantwortung für die gemeinsame Siedlung nicht gerecht, auch wenn sie angeben, sie wollten eben keine langweilige Farbe wie die anderen. Interessant wird es doch, wenn bei Erhaltungs- oder Umbauarbeiten einerseits die Gestaltungssatzung beachtet wird, aber zum anderen mit kleineren Details die Unverwechselbarkeit eines Hauses betont wird.
Walter Wandtke
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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