Drive in falscher Richtung: Carsharing-Antrag von SPD & CDU
Potthoff: GroKo erschwert Förderung von Carsharing

Mobilstation am Landgericht: Essen leidet wie auch viele andere autigerehct geplante Städte nicht nur unter zuviel Autoverkehr, sondern auch unter zu vielen nur individuell genutzten PKW.  Wer aber darauf vertrauen kann, in der Nähe seiner Wohnung oder der Arbeitsstelle auf bekannten Standplätzen  Car-Sharing Fahrzeuge nutzen zu können, verzichtet oft auf einen eigenes Auto, dass dann zusätzlichen knappen Parkraum im Wohnviertel, wie an den Fahrzielen verbraucht. | Foto: Walter Wandtke
  • Mobilstation am Landgericht: Essen leidet wie auch viele andere autigerehct geplante Städte nicht nur unter zuviel Autoverkehr, sondern auch unter zu vielen nur individuell genutzten PKW. Wer aber darauf vertrauen kann, in der Nähe seiner Wohnung oder der Arbeitsstelle auf bekannten Standplätzen Car-Sharing Fahrzeuge nutzen zu können, verzichtet oft auf einen eigenes Auto, dass dann zusätzlichen knappen Parkraum im Wohnviertel, wie an den Fahrzielen verbraucht.
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In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 14. Mai wollten die Ratsfraktionen von SPD und CDU eine Änderung der per Dringlichkeitsentscheidung am 27. März beschlossenen Vorlage der Stadt Essen zur Einrichtung von Carsharingstellplätzen beantragen. Dazu erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Die große Koalition erschwert mit ihrem Antrag die Förderung von Carsharing in Essen. SPD und CDU greifen in ein bereits seit Anfang Mai laufendes Anbieterverfahren zur Einrichtung von Carsharingstellplätzen ein. Wir Grüne haben daher Oberbürgermeister Thomas Kufen aufgefordert, die rechtliche Zulässigkeit des Antrages zu überprüfen.
Die Forderung der GroKo, dass in der Anfangsphase pro Anbieter ein Stellplatz pro Stadtteil zur Verfügung gestellt werden soll, widerspricht auch dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Die aktuelle Nachfrage nach Carsharing konzentriert sich auf die Essener Innenstadt sowie die angrenzenden Stadtteile.
Die bereits veröffentlichte Carsharing-Richtlinie stellt sicher, dass es zu keinem Überangebot kommt. So sollen pro Kachel mit einer Größe von 500m x 500m bis zu vier Stellplätze vergeben werden, von denen einem Anbieter höchstens zwei Carsharingstellplätze zur Verfügung gestellt werden.
Schließlich widerspricht dieser Antrag auch dem beim Oberverwaltungsgericht Münster zwischen Deutscher Umwelthilfe, Land NRW und Stadt Essen getroffenen Vergleich zur Abwendung von Dieselfahrverboten. Dieser Vergleich sieht ausdrücklich die Förderung des ökologisch wesentlich sinnvolleren stationsgebundenen Carsharings, nicht aber des von SPD und CDU geforderten Free-Floating-Modells vor. Beim Free-Floating können Carsharingautos in einem definierten Stadtgebiet überall wieder abgestellt werden. Dies führt laut wissenschaftlichen Studien aber lediglich zum Ersatz von ca. 3 Privatfahrzeugen, während beim stationsgebundenen Carsharing 8 bis 20 private Fahrzeuge ersetzt werden.“

Antrag von SPD und CDU für den Bau- und Verkehrsausschuss am 14.5. im Wortlaut:

die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung nimmt Kenntnis:

Nachfolgende Punkte werden als Kriterien in der Dringlichkeitsentscheidung vom 27. März 2020 zur Einrichtung von Carsharingstellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Essen sowie entsprechendes Bewerbungs- und Auswahlverfahren ergänzt:

Die Entscheidung zur Einrichtung eines Carsharingstellplatzes bedarf der Zustimmung des Bau- und Verkehrsausschusses. Vor der konkreten Entscheidung für einen Stellplatz erfolgt eine Beratung und Empfehlung durch die jeweilige Bezirksvertretung.

Zur größeren Akzeptanz sollen die Carsharingstellplätze über alle Stadtteile gleichermaßen verteilt werden. In der Anfangsphase sollte pro Anbieter ein Stellplatz pro Stadtteil zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Verwaltung möge außerdem einen Entwurf vorlegen, inwieweit die Stellplatzgebühren für Carsharing-Stellplätze an die geltenden Parkzonen für die Parkplatzbewirtschaftung so angelehnt werden können, dass in Quartieren mit größerem Parkdruck höhere Stellplatzgebühren als in solchen mit niedrigem Parkdruck anfallen.

Begründung:

Die Genehmigung eines Carsharingstellplatzes ist nach einer Beratung und Empfehlung durch die betroffene Bezirksvertretung, abschließend durch den Fachausschuss zu entscheiden. Im gesamten Stadtgebiet ist eine einheitliche Verteilung von Carsharingstellplätzen zu gewährleisten. Als Alternative wird das Free Floating als Carsharing-Modell bevorzugt, da hier die angebotenen Mietwagen nicht an feste Stellplätze gekoppelt sind und so eine flexiblere Nutzung ermöglichen.

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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