Parken auf dem Karnaper Markt: Bezirksvertreter diskutieren das Thema sehr ausführlich
Erneut steht das Thema Parken auf dem Karnaper Markt in der Tagesordnung der Bezirksvertretung V. Am Dienstag, 28. April, liegt dem Gremium ein Antrag vor. SPD, CDU, EBB und als Einzelvertreter Dieter Stodiek möchten die Verwaltung alle Möglichkeiten dazu prüfen lassen.
In einer Vorlage von ungewöhnlicher Ausführlichkeit geht es um Themen wie Sicherheit für Fußgänger, Reinigung des Parkraumes, Erneuerung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie die Frage: Wer trägt die Kosten?
Im Bezirk V haben sich die Grünen gegen eine Nutzung des Marktes als Parkplatz ausgesprochen. Die Antragsteller sind grundsätzlich dafür, möchten aber auch die Meinung der Bürger im Stadtteil einholen.
Wie berichtet, reicht seit Eröffnung der Neuen Mitte Karnap die Zahl der Parkflächen nicht aus. Allein die enge Nachbarschaft zu Kindergarten und anderen Einrichtungen macht eine Öffnungs des Platzes für Autos jedoch schwierig.
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Hier der vollständige Antragstext für die öffentliche Sitzung am 26. April um 16 Uhr im Friedrich-Ebert-Zentrum, Schonnfeldstraße 86:
Antrag Nr. 0559/2015/SPD/CDU/EBB/EINZELVERTRETER
Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und EBB-Fraktion und eines Einzelvertreters
in der Bezirksvertretung V
28.04.2015
Umnutzung des Karnaper Marktes als Parkplatz
Die Fraktionen der SPD, CDU, und EBB in der Bezirksvertretung V sowie Herr Stodiek bitten das Gremium, folgenden Beschluss zu fassen.
Die zuständigen Verwaltungseinheiten werden gebeten, die grundsätzliche Nutzbarkeit der Fläche des Karnaper Marktes als Parkraum zu prüfen, die nachfolgenden Fragen der Bezirksvertretung V umfassend zu beantworten und dem Gremium zu berichten. Ferner wird darum gebeten, die Planungsunterlagen (soweit vorhanden) dem Gremium vorzu-legen und zu erläutern. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Anwohner im Umfeld des Marktes über die möglichen Maßnahmen am Karnaper Markt zu informieren (Anschreiben, Versammlungen usw.) und sich ein Meinungsbild der Bürger, der direkten Anwohner und der Kindertagesstätte einzuholen.
Zusätzlich wird die EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH (EVB) als derzeitiger Pächter der Marktflächen um eine Stellungnahme hinsichtlich der Umnutzung der Marktflächen sowie deren zukünftiger evtl. Nutzung als Parkplatzfläche gebeten. Des Weiteren sollte Auskunft darüber gegeben werden, wer nach einer Umnutzung der Marktflächen die Kosten der Reinigung der Flächen zu tragen hat.
Grundsätzliche Fragen zur Planung der Umnutzung des Karnaper Marktes
1. Wie sehen die Planungen der Umnutzung des Marktes als Parkfläche aus? Ist eine gänzliche oder nur teilweise Nutzung der Fläche geplant? Bei einer Teil-nutzung wird um Mitteilung gebeten, welche Teile des Marktes als Parkraum ge-nutzt werden sollen.
2. Wie soll die Zuwegung zu den Einzelhandelsgeschäften für die Anlieferverkehre (REWE, Action-Markt am Sigambrer Weg) geregelt werden, ohne das permanent mit Schäden an den Straßenbelägen und Sperrpfosten zu rechnen ist?
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3. Welche baulichen Maßnahmen sind am Sigambrer Weg vorzunehmen (Straßen-belag, Gehwegplatten, Poller, Verkehrsbeschilderung u. a.) und wie hoch könn-ten die Kosten der einzelnen möglichen Maßnahmen sein? Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit Anlieger zu Kommunalabgaben für derartige Arbeiten herangezogen werden können.
Diese Frage stellt sich insbesondere aus dem Grunde, da mittlerweile das Pflas-ter im Markteingangsbereich (Sigambrer Weg) und auf dem Gehweg mehrmals ausgebessert wurde, weil die Lieferfahrzeuge (LKW-Auflieger) dort drehen müs-sen, um zu entladen und um das Gelände der Einzelhändler wieder verlassen zu können.
Fragen zur Baugenehmigung (Mindestparkplätze)
1. Wie viele Parkplätze wurden für die Erteilung der Baugenehmigung des REWE-Marktes vorgeschrieben und tatsächlich realisiert
2. Wie viele Parkplätze wurden für die Erteilung der Baugenehmigung des Action-Marktes vorgeschrieben und wirklich geschaffen?
3. Diese Fragen sind von Bedeutung, da es sich bei REWE um einen Nahversor-gungshandel, bei Action allerdings um einen überregional agierenden Anbieter handelt, der erfahrungsgemäß eine erheblich höhere Anzahl von motorisierten Kunden anzieht. Die Frage, die sich stellt, ist, wurde dieses bei der Festlegung der zu fordernden Mindestparkplätze berücksichtigt?
4. Da die Zulieferung der Waren derzeit über den Kundenparkplatz mit Sattel-schleppern erfolgt, werden bei den Be- und Endladevorgängen rd. 20-30 Kun-denparkplätze blockiert. Hinzu kommt, dass an einigen Wochentagen mindes-tens drei Kundenparkplätze an Drittanbieter vermietet werden (Hähnchenbraterei usw.).
a) Wie ist der Anlieferverkehr verkehrstechnisch und baulich geregelt? Wenn das Be- und Entladen der LKW auf dem Kundenparkplatz entspre-chend der derzeitigen Praxis so geplant war, wurde dies bei der Höhe der Forderung der Mindestparkplatzzahl berücksichtigt?
b) Ist das Vermieten von Parkplätzen an Dritte zulässig, wenn dadurch die Min-destzahl der baurechtlich vorzuhaltenden Kundenparkplätze faktisch unter-schritten wird?
Fragen zur Verkehrssicherheit
1. Die Kindertagesstätte am Karnaper Markt hat drei Zugänge zum Gelände. Der Zugang von der Karnaper Straße ist nicht nutzbar, da er verschlossen ist. Gibt es einen Grund bzw. eine Anordnung für die Schließung dieses Eingan-ges?
2. Wie könnte bei einer Nutzung der Marktfläche als Parkraum eine für Kinder und Eltern sichere Zuwegung zum Gelände der Kindertagesstätte gewähr-leistet werden?
3. Wie soll durch technische Einbauten gewährleistet werden, dass der Karnaper Markt nicht von Fahrzeugführern als Abkürzung bzw. als Aus-weichstrecke zu den anliegenden Wohnbereichen genutzt wird, was die Si-cherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, erheblich einschränken würde? Zusätzlich wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, welche Kos-ten für die evtl. möglichen einzelnen Sicherungsmaßnahmen entstehen könnten.
Grundsätzliche Fragen zur Umnutzung und Neugestaltung der Marktfläche
1. Ist die gepflasterte Marktfläche einschließlich der Unterbauten überhaupt ausreichend tragfähig, um einer Dauerbeparkung und damit einem erhöhten Fahraufkommen dauerhaft Stand zu halten oder sind kurz- bis mittelfristig höhere Reparaturaufwendungen zu erwarten?
2. Wie hoch würden schätzungsweise die Kosten sein, wenn die Pflasterung inkl. der Unterbebauung den erhöhten Anforderungen an die Tragfähigkeit angepasst werden müsste?
3. Müssen im Falle einer Umnutzung des Marktes u. U. weitere Maßnahmen er-griffen werden bezüglich der Versorgungsinfrastruktur (Verlegung, Umle-gung bzw. Entfernung von Gas-, Wasser-, Stromleitungen)? Wenn ja, bitten wir auch hier um eine grobe Kosteneinschätzung.
4. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für die Beseitigung des Brun-nens auf dem Karnaper Markt und die Neupflasterung für die Parkplätze ein?
5. Wer trägt die Kosten für die Marktumbauten (ggf. die Reparaturen) und fallen diesbezüglich Kommunalabgaben für die Anlieger des Marktes an?
6. Ein weiterer Punkt, der ebenfalls Kosten verursachen wird, ist die Entfernung der mittlerweile maroden Pergola und der Wiedererstellung des Pflasters. Auch hier bitten wir um eine Nennung der schätzungsweise entstehenden Kosten.
7. In der Diskussion im Zusammenhang mit der Umnutzung des Marktes in Karnap kamen von mehreren Seiten Aussagen dahingehend, dass der Park-platz bewirtschaftet werden soll. Deshalb wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, ob eine Bewirtschaftung des Parkraumes überhaupt von der Stadt Essen geleistet werden kann bzw. gewollt ist und ob es bereits Interessenten gibt, die die vorgenannte Fläche bewirtschaften wollen?
Ferner ist darauf zu achten, dass bei der Planung der Marktplatz als Markt und Treffpunkt der Karnaper Bevölkerung im Vordergrund zu stehen hat.
Die Bezirksvertretung V bittet die Verwaltung - soweit ein Parkflächenbedarf festgestellt wird - im Umfeld der neuen Karnaper Mitte nach Alternativflächen zu suchen, die als öffentlicher Parkraum genutzt werden könnten. Hierbei sollte jedoch das Augenmerk darauf gerichtet werden, inwieweit die Verursacher der vermeintlichen Parkraumknapp-heit zur Finanzierung möglicher zusätzlicher Parkflächen herangezogen werden können.
Begründung:
Angesichts des gemeinsamen Antrages der Fraktionen von SPD/CDU im Rat der Stadt Essen, den Bau- und Verkehrsausschuss zu bitten durch die Verwaltung prüfen zu lassen, inwieweit eine Nutzung des Karnaper Marktes als Parkplatz Rückzahlungsverpflichtungen von Fördergeldern des Landes o. a. auslö-sen würde, veranlasste die Bezirksvertretung V, sich ausführlich mit diesem Thema zu befassen.
Der Bezirksvertretung V liegen bisher keine offiziellen Planungen für die Umnutzung der Marktfläche vor. Deshalb scheint es wichtig, unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Transparenz in die von eini-gen Seiten vorgetragenen Lösungsansätze zur zukünftigen Nutzung des Karnaper Marktes zu bringen.
Deshalb sollte die Bezirksvertretung V beschließen, allen beteiligten Verwaltungseinheiten incl. der Ord-nungsbehörden einen Prüfauftrag zu erteilen, der sowohl die Kosten einer Umnutzung, die Verkehrssi-cherheit (insbesondere von Kleinkindern) nach einer Nutzungsänderung sowie die grundsätzliche Mach-barkeit einer Umnutzung der Marktflächen berücksichtigt und alle im Beschluss aufgeführten Fragen mög-lichst detailliert beantwortet.
Die Bezirksvertretung V wird ihre letztendliche Entscheidung hinsichtlich einer Umnutzung des bisherigen Karnaper Marktes auf Grund der sachlichen Gegebenheiten unter Sicherheitsaspekten und nach Kosten-Nutzengesichtspunkten abwägen.
In diesem Zusammenhang ist es dem Gremium wichtig klarzustellen, wer die entstehenden Kosten für die Umbauten zur Umnutzung des Karnaper Marktes finanziert.
Deshalb werden die Verwaltung und die sonstigen im Text genannten Organisationen gebeten möglichst zeitnah, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten und ihre Stellungnahmen zu dem Projekt mitzuteilen.
Erst danach kann die Bezirksvertretung V ergebnissoffen das Für und Wider einer möglichen Umnutzung abwägen und ihre Entscheidung treffen.
Autor:Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig |
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