Omeirat: Integrationsrat muss erhalten bleiben

Der Integrationsrat Essen während einer Sitzung im Essener Rathaus - hier noch mit dem mittlerweile pensionierten Dezernenten Andreas Bomheuer
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Geplante Änderung der Gemeindeordnung ist falsch

Auf Antrag der grünen Ratsfraktion befasst sich der Integrationsrat am 20.6.2018 und der Rat der Stadt Essen am 11.7.2018 mit dem Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung, eine Wahlmöglichkeit der Kommunen zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss einzuführen. Dazu erklärt Ahmad Omeirat, integrationspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Der Integrationsrat muss erhalten bleiben. Er ist ein wichtiges Gremium zur politischen Teilhabe für nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner. Ein Integrationsausschuss müsste als Ratsausschuss zu mindestens 51 Prozent durch Ratsmitglieder besetzt werden, während im Integrationsrat die Migrantenvertreterinnen und -vertreter in der Mehrheit sind. Ein Integrationsausschuss würde die Migrantenvertreterinnen und -vertreter lediglich zu Statisten machen und ihre derzeitigen Rechte beschneiden.
Das einheitliche System der Integrationsräte sollte NRW-weit beibehalten werden, da es derzeit auch eine gute Vernetzung aller Integrationsräte im Landesintegrationsrat gibt.
Solange das von uns Grünen geforderte kommunale Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger, die nicht der Europäischen Union angehören, nicht verwirklicht ist, wird dieses Gremium dringend gebraucht.“

Antrages der grünen Ratsfraktion:

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Integrationsrat der Stadt Essen empfiehlt, der Rat der Stadt Essen beschließt:

1. Auch künftig soll an der Einrichtung eines Integrationsrates festgehalten werden.
2. Der Rat spricht sich gegen das von der Landesregierung geplante Optionsrecht zur Bildung eines Integrationsausschusses oder eines Integrationsrates aus.
Begründung:
Aktuell berät der NRW-Landtag über den Entwurf eines Gesetzes des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 17/780). Darin sieht das Ministerium die Einführung einer Option zur Bildung eines Integrationsausschusses oder eines Integrationsrates in den NRW-Kommunen vor.
Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat sich für ein einheitliches System der Integrationsräte ausgesprochen.
In der Pressemitteilung vom 15. Juni 2018 heißt es:
„Die Städte in Nordrhein-Westfalen halten die von der Landesregierung geplante Wahlmöglichkeit zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss in den Kommunen für nicht erforderlich. Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, sagte: `Eine Wahlfreiheit zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss bringt keinen Fortschritt in der politischen Teilhabe für nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner. Sie stellt dagegen ohne Not den Erfolg des bisherigen Systems in Frage, der in vielen Städten erreicht wurde.´ Diese Position habe der Vorstand des Städtetages NRW beschlossen.

Bisher sind die Kommunen verpflichtet, Integrationsräte einzurichten.

Das betrifft Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben. In Gemeinden mit mindestens 2.000 ausländischen Einwohnern können 200 Wahlberechtigte einen Integrationsrat beantragen. Nach Ansicht der Städte hat sich die Arbeit der Integrationsräte bewährt. ´Die Integrationsräte ermöglichen, dass auch nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner bei kommunalen Entscheidungen eine Stimme haben und gehört werden. Dieses einheitliche System sollte deshalb beibehalten werden´, so Hunsteger-Petermann. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Verpflichtung der Kommunen, einen Integrationsrat einzurichten, gelockert werden. Stattdessen sollen die Kommunen wählen können zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss. Auch die Landesregierung habe zwar deutlich gemacht, dass kommunale Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten nicht in Frage gestellt werden soll. Allerdings müsste der Integrationsausschuss als Ratsausschuss zu mindestens 51 Prozent durch Ratsmitglieder besetzt werden. Im Gegensatz dazu sind im Integrationsrat die Migrantenvertreterinnen und -vertreter in der Mehrheit.“

Der Integrationsrat Essen während einer Sitzung im Essener Rathaus - hier noch mit dem mittlerweile pensionierten Dezernenten Andreas Bomheuer
Der grüne Ratsherr Ahmad Omeirat setzt auf mehr Mitsprache auch der Essener*innen ohne deutschen Paß. Bei der Umwandlung des heutigen Integrationsrates in einen bloßen Integrationsausschuss aber wären die ausländischen Mitbürger*innen selbst in diesem Beratungsgremium auf maximal 49% der Stimmen beschränkt. Wobei die letztendlichen Endscheidungen natürlich so oder so der Stadtrat fällt.
Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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