Auch Essener Problem: Bau der A52 in Gladbeck in Tunnellage
Mostofizadeh: Volltunnel ist eine Fiktion
Anlässlich der Antwort auf die Kleine Anfrage bezüglich der Finanzierung eines Ausbau der B 224 zur A 52 zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer/West bis Essen/Gladbeck in Tunnellage erklärt der Essener Landtagsabgeordnete Mehrdad Mostofizadeh:
„Der von der Stadt Gladbeck geforderte 1,5 km lange A 52-Volltunnel wird nicht kommen. Offensichtlich plant der Landesbetrieb Straßen NRW lediglich mit zwei kurzen Untertunnelungen entsprechend den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans.
Verkehrsminister Hendrik Wüst drückt sich um eine klare Aussage zur Finanzierung eines Volltunnels, der nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs Mehrkosten von 31 Millionen Euro verursachen würde. Hier hilft auch kein Verweis auf eine nicht rechtssichere Vereinbarung des ehemaligen SPD-Verkehrsministers Michael Groschek mit der Stadt Gladbeck, die durch keine Haushaltsstelle in Bund oder Land abgesichert ist.“
Zum Hintergrund:
Die B 224 soll laut Bundesverkehrswegeplan zur vierstreifigen Autobahn ausgebaut werden und damit die A 52 an der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West mit der A2 an der Anschlussstelle Essen-Gladbeck verbinden. Für diesen insgesamt 2,6 km langen Streckenabschnitt sind laut Bundesverkehrswegeplan zwei kurze Untertunnelungen von 210 und 350 Metern vorgesehen. Jedoch ist seit vielen Jahren der Bau eines durchgehenden ca. 1,5 km langen Volltunnels im Gespräch. Unter dem ehemaligen Verkehrsminister Michael Groschek wurde im November 2015 eine Vereinbarung mit der Stadt Gladbeck getroffen, welche den Bund verpflichten soll, den Bau eines durchgehenden Tunnels in Gladbeck zu finanzieren, und in der das Land erklärt, die entsprechenden Anschlüsse und die städtebauliche Integration aus Städtebaufördermitteln herzustellen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der grünen Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh und Arndt Klocke teilt Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) mit, dass eine Änderung des Bundesverkehrswegeplans zur Aufnahme eines 1,5 km langen Volltunnels nicht geplant sei. Der bestehende Bundesverkehrswegeplan gebe dem Landesbetrieb Straßen NRW den Planungsauftrag.
Auf die Frage nach einer Rechtsverbindlichkeit der Finanzierungszusage des Bundes für den Volltunnel bzw. einer möglichen Kostenübernahme des Volltunnels durch das Land antwortet der Minister ausweichend. Hendrik Wüst verweist lediglich auf die Vereinbarung vom November 2015, wonach die Finanzierung des Autobahntunnels durch den Bund (Straßenbaulastträger, hier im Rahmen der Auftragsverwaltung vertreten durch das Land), das Land (Förderung der städtebaulichen Integration) und die Stadt Gladbeck (finanzielle Beteiligung im Rahmen der förderrechtlichen Vorgaben) erfolgt.
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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