Leiharbeiter erleben in diesen Tagen gesetzlich gewollte Lohnkürzungen

Seit 01. Oktober müssen Leiharbeiter auf mehrere hundert Euro Lohn verzichten. An diesem Tag waren die 18 Monate Höchstüberlassungsdauer nach der AÜG Reform 2017 um.  Wer am 01.04.2017 seinen Einsatz begonnen hat, musste am 28.09 den Entleihbetrieb verlasssen.

Die AÜG Reform wollte, das nach 18 Monaten mehr Leiharbeiter in die Betriebe übernommen werden. Doch werden sie per Gesetz im Niedriglohn gehalten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben keine Lobby, gehören keiner Gewerkschaft an und von finanzieller Sicherheit kann hier keine Rede sein.

Jetzt nach 18 Monaten zeigt sich, dass es keine einzige Übernahme mehr, wie vor der Reform geben wird. Das Gegenteil ist eingetreten.

Leiharbeiter verlieren, wenn sie 3 Monate nicht mehr im Kundenbetrieb sind, den Anspruch auf den Branchenzuschlag der in vielen Branchen gezahlt wird. Und genau das schreibt das neue AÜG vor. Ist ein Leiharbeitnehmer 18 Monate in einem Betrieb, so muß er diesen für 3 Monate verlassen. Nach 3 Monaten und einem Tag, kann der gleiche Betrieb den Leiharbeiter wieder bestellen und auf dem gleichen Arbeitsplatz einsetzen. Durch den Verlust des Branchenzuschlages fängt er die gleiche Arbeit für deutlich weniger Geld wieder an.

Matthias Wurst, selbst Leiharbeiter seit 2014 sagt hierzu: „ das ist eine gesetzlich verordnete Lohnkürzung für 1 Mio Kolleginnen und Kollegen. Die Gewerkschaften sind dringend gefordert hier neue tarifliche Regelungen zu treffen, wie es die IG Metall beispielsweise mit der 36 Monate Regelung in der Metallindustrie bereits umgesetzt hat. Gleichzeitig schreibt der IG Metall Tarif dem Entleiher vor, den Kolleginnen und Kollegen ein Übernahmeangebot nach 24 Monaten zu unterbreiten.“

Die IG Metall hatte Ende August einen Tarif mit Thyssen Krupp ausgehandelt, der es erlaubt das Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab 01. September 2018 bis zu 36 Monate bleiben dürfen.

Matthias Wurst sagt hierzu: „ Dieser viel kritisierte Tarifvertrag, ist eigentlich zu begrüßen. Er sichert den Kolleginnen und Kollegen den dort gezahlten Branchenzuschlag für weitere 18 Monate und gibt den dort beschäftigten eine finanzielle Sicherheit. Wir bekommen nach 15 Monaten Equal Pay, nach 18 Monaten müssen wir per Gesetz gehen. Da widerspricht sich jede Debatte über gleiche Arbeit für gleiches Geld“

Wurst sieht in dem neuen AÜG ein Geschenk der großen Koalition an die Konzerne. Aber auch Menschen die ein Verbot der Leiharbeit fordern stellt er sich entgegen.

Ein Verbot der Leiharbeit ist Wunschdenken und wenig realistisch. Wir sind 1 Mio Kolleginnen und Kollegen. Wo sollen die Stellen denn herkommen? Wer ein Verbot der Leiharbeit fordert, fordert gleichzeitig die Arbeitslosigkeit von 1 Mio. Menschen. Wer das will, der hat als Kind zu dicht an der Wand geschaukelt“

Wurst setzt sich für eine andere Strategie zur Eindämmung der Leiharbeit ein.

„Wir brauchen eine andere Strategie um dem Herr zu werden. So könnte ich mir vorstellen, die Leiharbeit zu reglementieren, das ein Betrieb der beispielsweise 2.000 Angestellte hat, nur 10% Leiharbeiter einsetzen darf. Diese Zahl reguliert man Jahr für Jahr um 1-2% nach unten. Eine weitere wichtige Regelung wäre gleiches Geld für gleiche Arbeit ab dem 1. Tag Der Urlaubsanspruch muss auf 30 Tage angehoben werden. Und dort wo Erfolgsprämien gezahlt werden muss vereinbart werden, dass auch Leiharbeiter diese bekommen. Die Kolleginnen und Kollegen tragen im selben Maße am Erfolg eines Unternehmens bei wie die Stammbelegschaft.
Leiharbeiter müssen vom 1. Tag an teurer sein wie ein fest Angestellter. Die wirtschaft rechnet betriebswirtschaftlich und genau deswegen muss es für einen Entleiher betriebswirtschaftlicher Unsinn sein, einen Leihrbeiter zu ordern. Und das erreichen wir nur, wenn der Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma das Doppelte dessen kostet, was ein direkt eingestellter Mitarbeiter kostet “

Jetzt hat Wurst genau zu diesem Thema die Webseite www.ig-leiharbeit.de ins Netz gestellt. Hier können sich Leiharbeiter informieren. Auch gewerkschaftliche Forderungen will die Initiative  mit den Gewerkschaften stellen. Darunter befinden sich Forderungen wie 

  • doppeltes Urlaubs- & Weihnachtsgeld
  • 30 Tage Tarifurlaub am dem 1. Jahr Betriebszugehörigkeit
  • Branchenzuschläge ab dem 1. Tag (aktuell erst nach 6 Wochen)

Alle Informationen dazu gibt es auf www.ig-leiharbeit.de

Autor:

Matthias Wurst aus Essen-Nord

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