Initiative für eine Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum an SPD und CDU gescheitert
Omeirat: Satzung hilft bei der Mobilisierung von Wohnraum für Flüchtlinge
In der Ratssitzung am 16. Dezember hat die grüne Ratsfraktion eine Initiative zum Erlass einer Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum zur Abstimmung gestellt. Leider lehnte die Ratsmehrheit von SPD und CDU diesen Prüfauftrag der Grünen an die Verwaltung ab.
Weder SPD noch CDU wollten sich mit den Möglichkeiten befassen, wie mit dieser Satzung unnütz leerstehender Wohnraum verhindert werden kann. Im Unterschied zum CDU-Ratsherrn Dirk Kallweit, der eine solche Satzung, bereits bei der Vortagsdebatte im Integrationsrat als "abenteuerlich" klassifiziert hatte, gibt es viele andere Städte, die eine derartige Satzung nicht bloß prüfen, sondern sie bereits in Kraft gesetzt haben.
Unter anderem Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster, Stuttgart, Freiburg, Konstanz, Hamburg, München und Berlin arbeiten bereits mit Zweckentfremdungsverboten. Tatsächlich mag sich der Essener Wohnungsmarkt im Gegensatz zu den genannten Kommunen noch entspannter darstellen. Mit noch etwas mehr Zuzügen in 2016 kann das aber schnell kippen. Laut Stadtdirektor Hans-Jürgen Best ist die Essener Leerstandsquote bei Wohnraum mittlerweile auf 2% gesunken.
Nur 18700 Essener Wohnung haben Sozialbindung
Aber auch ohne Zuwachs der Essener EinwohnerInnenzahlen besitzen nur noch 18700 von insgesamt 324000 Wohnungen in unserer Stadt eine Sozialbindung. Es muß also vorgebeugt werden, bevor aus dieser Mangellage Phantasiepreise für Mietwohnungen herausgeschlagen werden. Die Stadt Bonn hat gegen diese Entwicklung bei Leerständen oberhalb von drei Monaten eine Ausgleichszahlung von 375 € pro qm Wohnfläche gesetzt. Die ist nur einmalig zu zahlen und greift bei Mieterwechseln und Renovierungsarbeiten selbstverständlich nicht.
Dazu erklärt Ahmad Omeirat, integrations- und ordnungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Mit Hilfe einer Zweckentfremdungssatzung lassen sich leer stehende Wohnungen für Flüchtlinge und einkommensschwache Haushalte mobilisieren. Deswegen greifen auch immer mehr deutsche Großstädte zu diesem Instrument zum Schutz von Wohnraum.
Leerstand ist unsozial und widerspricht auch dem Grundgesetz, wonach Wohnungseigentum dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sollten daher per Satzung verpflichtet werden, grundlos leerstehende Wohnungen zu vermieten. Ein- und Zweifamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung sollen ausdrücklich nicht erfasst werden.
Einmalige Ausgleichszahlung bei Nichtvermietung
Bei Leerständen von über drei Monaten wären die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zur Genehmigung des Leerstandes sowie einer einmaligen Ausgleichszahlung an die Stadt verpflichtet. Diese Einnahmen sollten wiederum in den sozialen Wohnungsbau investiert werden.
Den Verwaltungsaufwand halten wir für überschaubar, da ausdrücklich keine systematische Kontrolle und Überwachung sämtlicher Wohnungen erfolgen soll. Umgekehrt spart die Stadt viel Geld, da sie weniger Flüchtlingsunterkünfte bauen muss.“
Aber wahrscheinlich muss der Wohnungsmarkt in Essen erst völlig leergefegt sein, bevor die schwarz-rote GroKo in Essen hier zu beseren Entscheidungen findet. Die Grünen werden sich weiterhin für eine "Wohnraumschutzsatzung" einsetzen, wie diese Verordnung treffend in Köln und Münster genannt wird.
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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