Hanglage allein reicht nicht für Aufnahme in Streuplan

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Mit Kälte versorgt uns dieser Frühling, der ein Winter ist, zu Genüge, und sogar Schnee ist noch drin. Davon war mehr drin als erwünscht, was zum Beispiel am Hangetal in Stoppenberg zu Problemen führte.
Anwohner wandten sich an die Bezirksvertretung VI. Die Verwalterin der Eigentümergemeinschaft Wallmannaue 2 - 10 wünscht, dass ihre Straße wieder in den Streuplan aufgenommen wird. Jedoch: Da war sie nie drin. So die Antwort der Verwaltung, die auf die ehemaligen Listen der Streupläne A und B verweist. Diese sind überarbeitet, doch ebenfalls ohne Wallmannaue.

Das missfällt vielen, bringe doch - so die Klage - jeder Schneefall Problem in der Hanglage. Nicht zufällig habe die Polizei mal die Straße gesperrt und den Räumdienst kommen lassen, um sie überhaupt befahrbar zu machen.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der aktuelle Streuplan vom Rat der Stadt beschlossen ist und die Bezirksvertretung, wie Bezirksbürgermeister Michael Zühlke vermerkt, keinen Einfluss habe. Auch müsse der finanzielle Rahmen eingehalten werden.

Nicht nur die Entsorgungsbetriebe Essen weisen regelmäßig darauf hin, dass alles, was über den Streuplan hinaus gehe, mit dem bestehenden Haushalt nicht zu machen sei. Bezirksbürgermeister Zühlke betont, „dass eine derart große Eigentümergemeinschaft ... einen privaten Dienst beauftragen könne".

Fotos: Gohl

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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