Grüner Antrag im Stadtrat - Fliß: Gesetz zum Fracking muss deutlich verschärft werden

Wer den dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien fördern will, darf sich nicht auf die umweltgefährdende Fracking-Technologie der sowieso stark begrenzten Erdgasressourcen im tief liegenden Schiefergestein einlassen.
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Gesetzentwurf der Bundesregierung ist Thema im Rat der Stadt Essen

Auf Antrag der Ratsfraktion der Grünen befasst sich der Rat der Stadt Essen am 27. Mai mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung der unkonventionellen Öl- und Gas-Förderung auf Basis des umstrittenen Frackings. Dazu erklärt Rolf Fliß, grüner Ratsherr und umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion:
„Der Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) muss deutlich verschärft werden. Es handelt sich um ein Fracking-Ermöglichungsgesetz. Denn Fracking wird mit dem Gesetz nur in einigen wenigen Bereichen ausgeschlossen. Wir brauchen jedoch ein generelles Verbot dieser gefährlichen Technologie, wie es auch die Umweltminister aller Bundesländer und der Ruhrverband gefordert haben.

Ein Fracking-Ermöglichungsgesetz der GroKo

Der Einsatz giftiger Chemikalien bei diesem Verfahren gefährdet das Grund- und Oberflächenwasser und damit die Wasserversorgung für vier Millionen Menschen im Ruhrgebiet. Die Grünen beantragen daher, dass der Rat der Stadt Essen den Gesetzentwurf missbilligt und sich die Stadtverwaltung bei der Bundesregierung für eine gesetzliches Frackingverbot einsetzt.“
Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2015 den neuen Gesetzentwurf zur Regulierung der unkonventionellen Öl- und Gas-Förderung auf Basis des umstrittenen Frackings in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ sieht ein Verbot von unkonventionellem Fracking in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten, eine mögliche Ausweitung der Gebiete auf Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen durch die Länder, keine Bohrungen oberhalb von 3.000 Metern im Schiefer- und Kohleflözgebiet sowie Kontrollen der Bohrungen durch eine Expertenkommission vor.
Am 11.5.2015 hat der Bundesrat diesen Gesetzentwurf von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) abgelehnt. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat am 11.5.2015 im Bundesrat kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine rechtssichere Möglichkeit gewähre, die umstrittene Technologie in NRW auszuschließen. Die Länderkammer hat sich für weitreichende Verschärfungen des vorliegenden Gesetzespaketes ausgesprochen. So wird unter anderem ein Verbot der umstrittenen Gas- und Ölfördermethode im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gefordert.

Wer den dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien fördern will, darf sich nicht auf die umweltgefährdende Fracking-Technologie der sowieso stark begrenzten Erdgasressourcen im tief liegenden Schiefergestein einlassen.
Rolf Fliß, grüner Ratsherr aus Rüttenscheid und umweltpolitischer Sprecher der Grünen Stadtratsfraktion will keinen gesetzlichen Einstieg in die unkonventionelle Erdgasförderung per Fracking.
Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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