GRÜNE: Videobeobachtung am Rheinischen Platz kritisch begleiten
Zur Berichterstattung über einer mögliche Videobeobachtung am Rheinischen Platz erklärt Gönül Eğlence, Vorsitzende der Essener GRÜNEN:
„Videoüberwachung ist nach dem Polizeigesetz in NRW nicht möglich. Das Gesetz ermöglicht eine Videobeobachtung, deren Voraussetzungen streng und klar geregelt sind. Demnach ist die Videobeobachtung ausschließlich als Vogelperspektive der Polizei zu verstehen. Ein Beamter oder eine Beamtin sitzt hinter dem Bildschirm und kann so schnell die Kolleg*innen vor Ort lenken, die nicht immer diesen Überblick haben. Gespeichert werden dürfen die Daten maximal 15 Tage.
Für den Rheinischen Platz gilt es zunächst die Kriminalitätsrate zu prüfen und festzustellen, ob die Installation rechtlich möglich ist. Das ist Aufgabe des Landes. Als GRÜNE fordern wir, dass die Frage ob, wann und wie viele Kameras und in welchem Zeitraum installiert und scharf geschaltet sein können, auch auf der kommunalen Ebene beraten werden sollte. Auch eine Diskussion über die Länge der Speicherung halte ich für notwendig. In Düsseldorf werden die Daten bspw. nach 48 Stunden gelöscht.“
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.