Schwarz-gelben Demokratieabbau für NRW stoppen!
Grüne: Stichwahl für Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landtratswahlen erhalten

Der Sitzungssaal des Landtags NRW, hier nicht bei der Debatte zum Aus für die Stichwahl bei der Kommunalwahl im nächsten Jahr, sondern einer schulfachlichen Anhörung der grünen Landtagsfraktion - am Rednerpult Mehrdad Mostofizadeh grüner Mdl. aus Essen | Foto: Walter Wandtke
3Bilder
  • Der Sitzungssaal des Landtags NRW, hier nicht bei der Debatte zum Aus für die Stichwahl bei der Kommunalwahl im nächsten Jahr, sondern einer schulfachlichen Anhörung der grünen Landtagsfraktion - am Rednerpult Mehrdad Mostofizadeh grüner Mdl. aus Essen
  • Foto: Walter Wandtke
  • hochgeladen von Walter Wandtke

Die grüne Landtagsfraktion hatte bereits im vergangenen Jahr kritisiert, dass die Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Stichwahl zu den sogenannten Hauptverwaltungsbeamt*innen, in Essen also dem Obermeisteramt, abschaffen wollen. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Kommunalwahlen im Oktober nächsten Jahres. Grundlage ist ein schwarz-gelber Änderungsantrag zum Kommunalwahländerungsgesetz NRW, der am 15. Februar in einer Sachverständigenanhörung im Kommunalausschuss des Landtags beraten wurde.
Zur geplanten Abschaffung der Stichwahlen sagt der Essener Landtagsabgeordnete Mehrdad Mostofizadeh:
„Offenbar will die schwarz-gelbe Landesregierung die Stichwahl bei Oberbürgermeister- und Landratswahlen schon zum Jahr 2020 wieder abschaffen. Die FDP vollzieht damit schon wieder eine Kehrtwende: 2007 stimmte sie in der Regierung mit der CDU für die Abschaffung, 2011 mit SPD, Grünen und LINKEN für die Wiedereinführung und jetzt offenbar wieder für die Abschaffung. Sieht man sich die Bilanz der Kommunalwahl 2015 an, fällt auf, dass zehn CDU Kandidaten in Stichwahlen verloren haben, nachdem sie im ersten Wahlgang noch die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Dass die CDU ihre Wähler*innen nicht für Stichwahlen mobilisieren kann, ist für uns kein Grund, die Stichwahlen wieder abzuschaffen und damit die kommunale Demokratie zu schwächen.“

Dritte Wahlrechtsänderung in zehn Jahren droht

Die geplante Abschaffung der Stichwahl wäre die dritte Änderung am Wahlmodus innerhalb der vergangenen zehn Jahre: Als Hauptverwaltungsbeamt*innen in NRW 1999 erstmalig direkt gewählt werden konnten, wurde auch die Stichwahl eingeführt. Die beiden bestplatzierten Kandidat*innen treten hierbei gegeneinander an, um eine*n Inhaber*in des Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsamts zu bestimmen. Auch bei der zweiten Direktwahl im Jahr 2004 gab es einen zweiten Wahlgang.

Die erste schwarz-gelbe Landesregierung unter Jürgen Rüttgers verlängerte dann die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf sechs Jahre und schaffte die Stichwahl ab. Gewählt war künftig, wer im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei der Kommunalwahl 2009 wurden so auch Kandidat*innen mit einem Ergebnis von unter dreißig Prozent gewählt. Das extremste Beispiel hierfür war die Wülfrather Bürgermeisterin, die mit nur 27 Prozent der Stimmen gewählt wurde. Nach diesen Erfahrungen wurde dann 2011 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, FDP und Linken die Stichwahl wieder eingeführt und kam bei den Wahlen 2014 und 2015 zum Einsatz.
Nun planen CDU und FDP also den erneuten Rollback. Besonders auffällig: Die FDP stimmte in der ersten schwarz-gelben Regierungszeit mit der CDU für die Abschaffung der Stichwahl, 2011 mit SPD, GRÜNEN und Linken gemeinsam die Wiedereinführung und unterstützt nun offenbar erneut die von der CDU vorangetriebene Wiederabschaffung. Insbesondere die politische und inhaltliche Beliebigkeit der Wahlrechtsentscheidungen der FDP-Landtagsabgeordneten lässt uns sprachlos zurück.

Expert*innen lehnen Abschaffung der Stichwahl ab

Die Sachverständigen in der Landtagsanhörung am 15. Februar haben den Plänen der Regierungsfraktionen eine klare Absage erteilt: Die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU und FDP sowie der CDU-Landrat von Paderborn waren mit ihrer Unterstützung für Abschaffung allein auf weiter Flur. Kommunalen Spitzenverbände wie der Städtetag konnten leider keine gemeinsame Position finden. Alle weiteren Expert*innen und insbesondere alle Sachverständigen aus der Wissenschaft sprachen sich aber gegen die Abschaffung der Stichwahl aus.
Die wichtigsten Argumente für den Erhalt der Stichwahl im Überblick:

Oberbürgermeister*innen, Landrät*innen sowie Bürgermeister*innen nehmen in Nordrhein-Westfalens Kommunen eine herausgehobene Rolle ein. Diese leitet sich daraus ab, dass sie direkt von den Bürger*innen gewählt werden. Dabei stärkt es ihre Legitimation, dass sie eine Mehrheit der Wähler*innen hinter sich wissen. üne
Die Stichwahl stärkt die Möglichkeiten insbesondere kleinerer Parteien. Der Druck, gemeinsame Bewerbungen mit anderen Parteien zu unterstützen, ist bei zwei Wahlgängen geringer als bei nur einem Wahlgang.
Die Stichwahl stärkt die Wahlmöglichkeiten der Bürger*innen. Diese sind im ersten Wahlgang noch nicht gezwungen, taktisch zu wählen.
Zu häufige Änderungen am Wahlsystem - vor allem, wenn diese wie bei der CDU parteitaktisch motiviert sind - schwächen das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik.
Insbesondere Verfassungsrechtler*innen äußerten zudem in der Anhörung erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Belastbarkeit des Vorhabens. CDU und FDP verletzen nach Einschätzung der Sachverständigen die nach der erstmaligen Abschaffung durch Schwarz-Gelb im Jahr 2009 vom Landesverfassungsgerichtshof gemachten Auflagen.

Grüne in NRW unterstützen deshalb auch die Kampagne
Stichwahl bleibt
!

Hier der Aufruftext dieses unabhängigen Bündnisses:

Aufruf "Stichwahl bleibt!"

Ohne große Diskussion, ohne gute Argumente, am liebsten, ohne dass die Öffentlichkeit es mitbekommt – motiviert vor allen Dingen durch das eigene Interesse: in NRW wollen CDU und FDP die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen streichen.

Die Stichwahl soll möglichst geräuschlos abgeschafft werden, ohne einen eigenen Gesetzentwurf. Die entscheidenden Sätze werden an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren drangeklatscht. Begründet wird das Ganze mit der Behauptung, die Kosten für die Stichwahlen seien angesichts der sinkenden Wahlbeteiligung zu hoch. Soll Demokratieabbau jetzt etwa die Lösung für Wahlmüdigkeit sein und demokratische Legitimation ein reiner Kostenfaktor?!

Wir halten dagegen! Unser überparteiliches Bündnis meint: Die Stichwahl muss bleiben! Hinter einem Bürgermeister oder einer Oberbürgermeisterin müssen mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler stehen. Schließlich ist er oder sie auf Jahre wichtigster Repräsentant einer Stadt und Chefin der Verwaltung. Das rechtfertigt, nein, das benötigt zwingend eine besonders hohe Legitimation.

Wir fordern CDU und FDP im Landtag deshalb auf, die Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen nicht abzuschaffen!
Bitte helfen Sie uns! Unterzeichnen Sie unseren Aufruf „Stichwahl bleibt!“ und verhindern Sie mit uns die geplante Abschaffung der Stichwahl und damit die massive Einschränkung kommunaler Demokratie.
https://www.stichwahl.nrw

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.