Deckelung der A40 im Bereich Holsterhausen
Gehring: Landesverkehrsministerium muss Machbarkeitsstudie erstellen
Der Vergleich des Landes NRW, der Stadt Essen und der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zur Abwendung von Dieselfahrverboten sieht auch vor, dass eine Deckelung der A40 in dem Bereich, wo die NO2-Werte überschritten werden, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen werden sollen.
Dazu erklärt Kai Gehring, Sprecher der Essener Grünen:
„Der Vergleich zwischen Land, Stadt und Deutscher Umwelthilfe gibt Rückenwind für die von den Essener Grünen seit vielen Jahren geforderte Deckelung der A40 im Bereich Holsterhausen. Mit einem solchen Deckel würde eine offene städtebauliche Wunde in Essen geschlossen werden. So ließe sich nicht nur die Luftqualität massiv verbessern und Lärmbelastung drastisch verringern, sondern es würde auch eine großartige städtebauliche Aufwertung des Gebietes längs der Autobahn auf dem Deckel ermöglicht.
Grüne: A 40-Deckel in den Arbeitsplan des Verkehrsministeriums aufnehmen
Allerdings lassen die bisherigen Statements der Verkehrsministerien in Bund und Land keine Bereitschaft erkennen, diesem für Essen so wichtigen Projekt Priorität einzuräumen. Stattdessen schieben sich Landes- und Bundesverkehrsministerium wechselseitig die Verantwortung zu. Wir Grüne fordern die Landesregierung auf, den A 40-Deckel endlich in den Arbeitsplan des Verkehrsministeriums aufzunehmen und Mittel für die notwendige Machbarkeitsstudie bereitzustellen.
Es darf nicht sein, dass Deckelungen anderswo in Deutschland zügig realisiert wurden, aber unsere Heimatstadt nach jahrzehntelanger Diskussion weiter warten muss. Bund und Land sind gefordert, zügig zu handeln und damit den Weg für die Verwirklichung einer städtebauliche Vision freizumachen.“
Zum Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Essen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Essen geeinigt.
Für die Bundesautobahn 40 sollen bis zum 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen getroffen und insbesondere keine Fahrverbote angeordnet werden. Der Vergleichstext sieht vor, dass sich das Land bis dahin beim Bund um Lösungen bemüht. Konkreter Vorschlag ist die Aufnahme einer Deckelung der A40 in dem Bereich, in dem die NO2-Werte überschritten werden, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Ergebnis vorliegen, sind weitere Gespräche vorgesehen.
Nach einem einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 28.11.2018 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, sich für eine Machbarkeitsstudie zur Deckelung der A40 zwischen Essen-Frohnhausen und Essen-Zentrum und eine teilweise Anhebung der Stadtbahnstrecke einzusetzen. Der Landesbetrieb Straße NRW antwortete am 14.03.2019 der Stadt Essen, dass keine Finanzmittel für eine Machbarkeitsstudie zur Deckelung der A40 zwischen Essen-Frohnhausen und Essen-Zentrum vorhanden seien, da sich diese Maßnahme nicht im „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans befindet.
Kai Gehring, Essener Bundestagsabgeordneten der Grünen hat sich am 18.6.2019 in einem Schreiben an Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gewandt und den Minister um Unterstützung bei einer zeitnahen Verwirklichung einer Deckelung der A40 zwischen Essen-Frohnhausen und Essen-Zentrum aus Gründen des Immissionsschutzes sowie der Verflüssigung des Verkehrs gebeten.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, führt in seinem Antwortschreiben an Kai Gehring u.a. aus: „Im Arbeitsplan des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Projekt AS Essen-Frohnhausen – AD Essen-Ost derzeit noch nicht enthalten. Demgemäß besteht aktuell für diese Maßnahme noch keine Planungsaktivität.“
Im Hinblick auf die Kostenübernahme einer Deckelung führt Staatssekretär Ferlemann folgendes aus: „Darüber hinaus gehende Maßnahmen, z.B. städtebaulich bedingte, sind mit Kosten verbunden, für deren Übernahme durch den Bund keine Rechtsgrundlage besteht. Es gilt der Grundsatz, dass alle Kosten, die sich aus der Errichtung zusätzlicher Maßnahmen gegenüber einem Entwurf mit konventionellen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Lärmschutz ergeben, von Dritten zu tragen sind.“
Weitere Hintergründe zur jetzt möglichen Schadstoffreduktion in unserer Stadt mit diesen Links
Essen-Machbarkeitsstudie-A40-Deckel
Brief-Gehring-an-Scheuer-A40-Deckel
Antwort-PSts_Ferlemann-A-40
Vergleich- Deutsche Umwelthilfe DUH- NRW - Essen-Massnahmenpaket
Vergleich-DUH-NRW-Essen
Autor:Walter Wandtke aus Essen-Nord |
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