Essener Vereine begrüßen neue Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Ratsmitglied Siegfried Brandenburg und Jutta Eckenbach MdB informieren:
Das Bundeskabinett hat die Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, werden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20.00 bis 22.00 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht.
Dabei ist zu beachten, dass die Ruhezeiten an sich erhalten bleiben. Es wird deshalb keine Verrechnung von lärmintensiven Zeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb der Ruhezeiten geben. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können um etwa das Dreifache verlängert.
Dazu Ratsmitglied Siegfried Brandenburg, Sprecher im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen: „Der ESPO und die Essener Sportvereine warten dringend auf diese Neuregelungen, die ihnen im Kern weitgehend bekannt sind und begrüßen sie sehr.“
Jutta Eckenbach, Bundestagsabgeordnete für den Essener Norden und Osten, ergänzt: „Mit den Neuregelungen soll die wohnortnahe Sportausübung gefördert werden. Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Funktionen, insbesondere im Jugend- und Breitensportbereich. Dabei bleiben die Grenzwerte noch deutlich unterhalb von jenen, die beispielsweise im Verkehrsbereich bestehen. Der gebotene Schutz vor etwaigen Gesundheitsgefahren bleibt auch mit den neuen Grenzwerten gewahrt.“
Weitere Neuerungen werden sein: 1. Die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung können in etwa halbiert werden. 2. Der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind und danach nicht wesentlich geändert wurden, werden rechtlich besser abgesichert werden.
Autor:Jutta Eckenbach aus Essen-Nord |
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