Einsprüche zum Bundesverkehrswegeplan 2030 jetzt abgeben
Die GRÜNEN rufen dazu auf, bis zum 2. Mai Stellungnahmen zum Bundesverkehrswegeplan BVWP abzugeben. Dann endet die kurz Frist der öffentlichen Beteiligung am Entwurf. Dazu erklärt Kai Gehring Vorsitzender der GRÜNEN und MdB:
„Es gibt grundsätzlich Kritik am Bundesverkehrswegeplan von Minister Dobrindt. Der BVWP ist ein Wünsch-dir-was-Katalog von Auto-Vorrang-Politikern, methodisch veraltet, ignorant gegenüber Klimazielen und umweltfreundlicherer Mobilität. Der Plan stellt sich mit dem Schwerpunkt seiner Ausgaben als Plan für Autobahn-Neubauten dar statt Erhalt und Schienenverkehr in den Fokus zu rücken.
Davon ist Essen besonders negativ betroffen. Mitten durch die Stadt will man immer noch die A52 bauen, wenn auch erst ab 2030. Die A 52 nördlich von Essen soll neu entstehen, südlich von Essen will man sie sechsspurig ausbauen. Wir sind weiter gegen eine Salamitaktik, denn Pläne für eine Transitautobahn hätten fatale Folgen für unsere Stadtentwicklung. Deshalb haben wir einen Mustereinspruch erstellt und bitten die Bürgerinnen und Bürger, diesen bis zum 2. Mai an Verkehrsminister Dobrindt zu schicken.
Es ist wichtig, in diesem Verfahren deutlich zu machen, dass wir eine neue sechsspurige Autobahn weitgehend in offener Troglage in unserer Stadt entschieden ablehnen. Jede und jeder kann im Rahmen der Bürgerbeteiligung jetzt mitwirken, eine solche Fehlplanung zu verhindern. GRÜNE fordern mit Umweltverbänden und Bürgerinitiativen die Einstellung dieser stadtunverträglichen, bürger- und umweltfeindlichen Planung.“
Mustertext:..................................................................................................
Absender*in:
Name und Vorname: _______________________________________
Straße und Hausnummer: _______________________________________
PLZ und Ort: _______________________________________
An den
Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nehme ich zu dem Entwurf des BVWP 2030 wie folgt Stellung:
• Die Klimaziele der Bundesrepublik werden nicht berücksichtigt. Eine Abstimmung des BWVP mit dem Umweltministerium und dem Gesundheitsministerium unterblieb bewusst.
Der BVWP setzt sich keine Ziele, den Modal Split zu verändern. Es fehlt die Berücksichtigung der Pläne, mit denen Länder und Städte zur Verringerung des Autoverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen und zugunsten von Bahn-, Bus- und Radverkehr beitragen wollen. Das ist durch EU-Vorschriften und Klimaziele vorgegeben. Dies ist besonders im Ruhrgebiet und für Essen als Grüne Hauptstadt Europas 2017 wichtig, wo eine drastische Reduzierung des Autoverkehrs auf 25% angestrebt wird.
◦ Der BVWP ist primär ein Plan zum Bau weiterer Autobahnen und Fernstraßen. Es wurde nicht ergebnisoffen untersucht, durch welche Maßnahmen und Verkehrsträger Verkehrsprobleme gelöst und nachhaltige Mobilität ermöglicht werden kann. Der BVWP ist vor allem ein Plan zum Ausbau von Autobahnen und Fernstraßen, die einen viel zu großen Teil der bis 2030 geplanten Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur ausmachen.
◦ Alternativen zum Autobahnaus- und Neubau wurden nicht geprüft. Stattdessen finden sich das Teilstück der A52 durch Essen ebenso wie die A44 (Ruhralleetunnel) im weiteren Bedarf ab 2030 f. statt diese stadtunverträglichen Projekte endgültig zu streichen, um auf den Flächen vernünftige Stadtentwicklung zu ermöglichen. Eine sechsspurige A52 weitgehend in offener Troglage analog zur A40 mitten durch die Metropole Ruhr ist nicht zumutbar. Auf entschiedene Ablehnung stößt auch der Weiterbau der A52 nördlich von Essen, der sich im vordringlichen Bedarf befindet, und weiteren Verkehr auf die ohnehin hoch mit Schadstoffen belastete Gladbecker Straße (B224) führen würde,
Insbesondere für die bestehende B224, die nach dem Entwurf des BVWP zur A52 ausgebaut werden soll, bieten sich zahlreiche Alternativen an. Diese wurden nicht geprüft! Beispielsweise würde die 3 zu1-Spurenregelung den problematischen Berufsverkehr zwischen Gladbeck und Essen ergänzt durch bessere Bahnverbindungen auf dieser Strecke das Problem lösen können. Im Entwurf des BVWP finden solche Vorschläge aber keinerlei Berücksichtigung. Nicht berücksichtigt ist im BVWP auch, dass mit dem Bertold-Beitz-Boulevard in Essen eine neue vierspurige Nord-Süd-Verbindung geschaffen wurde. Mit der Planung des neuen Gewerbegebietes Essen-Nord/Bottrop-Süd wird diese Verbindung nach Bottrop durch eine vierspurige Erschließungsstraße verlängert. Diese Straße verläuft parallel zur B224/A52 und soll am Stadthafen einen eigenen Autobahnanschluss an die A42 erhalten. Diese neue Straße wird ab 2018 realisiert und hätte eine erhebliche Entlastungswirkung auf die B224, insbesondere für den Schwerlastverkehr.
Völlig verfehlt ist die Einordnung des Abschnitts durch Bottrop in den allervordringlichsten Bedarf VB-E, denn dort ist kein zu beseitigender „Engpass“ gegenüber den Abschnitten davor und dahinter.
• Das Ruhrgebiet in NRW ist besonders belastet: Das Ruhrgebiet ist im Bundesgebiet am dichtesten mit Autobahnen versehen. Die Gesundheitsbe-lastungen sind insbesondere in der Emscherzone durch den MIV (motorisierter Individualverkehr) entsprechend hoch. In diesem Raum liegt die Lebenserwartung in der BRD am niedrigsten. Das mittlere Ruhrgebiet mit Essen, Bottrop und Gladbeck verträgt keine zusätzliche Transitautobahn A52! Die B224 darf nicht zur A52 ausgebaut werden! Die EU-Richtlinien für Schadstoffemissionen können so nicht eingehalten werden.
• Den ersten deutschen Radschnellweg Ruhr RS1 von Duisburg über Essen bis Hamm ignoriert der BVWP ebenso wie den RS2 (Machbarkeitsstudie in Arbeit) von Essen nach Gladbeck. Der RS1 würde die A40 von Pendlern entlasten. Ich unterstütze die Forderung des RVR und anderer nach Aufnahme dieser innovativen Projekte in den BVWP.
Fazit: ich kritisiere, wie der Bundesrechnungshof und die großen Umweltverbände, den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030. Ich fordere eine grundlegende Überarbeitung und anschließend eine neue Beteiligung durch die Öffentlichkeit. Denn die gesetzlichen Voraussetzungen für die öffentliche Beteiligung sind nicht erfüllt: Die Umweltziele werden nicht definiert. Die Kosten-Nutzen-Berechnungen sind intransparent, unbrauchbar und irreführend- sagt auch der Bundesrechnungshof. Insofern ist für die Öffentlichkeit eine Überprüfung bzw. Nachprüfung des BVWP so nicht möglich.
Ich fordere, die A52 aus dem BVWP zu streichen und die Planung einzustellen. Der Entwurf des BVWP soll grundlegend überarbeitet und der Öffentlichkeit erneut vorgelegt werden mit einer neuen Frist für Stellungnahmen.
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Datum Unterschrift
Autor:Joachim Drell aus Witten |
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