CDU-Fraktion: Rechtsgutachten wird sorgfältig ausgewertet

Im Ältestenrat wurde heute das Rechtsgutachten zur Abgrenzung der Organzuständigkeiten von Rat und Oberbürgermeister vorgestellt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion Thomas Kufen: „Der Gutachter, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke stärkt in seinem Gutachten sowohl die Stellung des Rates der Stadt, als auch die des Oberbürgermeisters. Beide sind im Interesse der Stadt aufeinander angewiesen. Das nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig neh-men wir ernst, dass der Rat seine Vorgaben präziser formulieren muss und mit Haushalts-mitteln hinterlegt. Auch wenn ein Teil des Gutachtens Fragen beantwortet, die keiner ge-stellt hat, werden wir die Einschätzung des Gutachters zum Bürgerbegehren “kulturgutEs-sen“ jetzt fraktionsintern bewerten. Unser erster Eindruck ist, dass über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren und der Umgang damit in Essen noch einmal grundsätzlich besprochen werden muss.“

Autor:

Uwe Kutzner aus Essen-Nord

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