CDU-Fraktion: Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW-Landesregierung lässt Kommunen im Stich
Die am gestrigen Tage von der NRW-Landesregierung verabschiedete Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes trägt in keinster Weise der Tatsache Rechnung, dass viele Kommunen in NRW, wie auch die Stadt Essen, über eine prekäre Haushaltslage verfügen.
Hierzu der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dirk Kalweit: „Dies ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht nachzuvollziehen. Auch die Stadt Essen benötigt angesichts knapper Kassen eine angemessene Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“. Die Pauschale des Landes deckt hier oftmals gerade einmal 10-20 v.H. der insgesamt anfallenden Kosten. Denn weitere Kosten ergeben sich neben der Unterbringung auch aus der medizinischen Hilfe, für die zum Teil traumatisierten oder verletzten Flüchtlinge. Ebenso müssen hier und dort Unterbringungsmöglichkeiten auf einen erforderlichen Standard gebracht werden. Und dies bei einer weiterhin steigenden Zahl an Flüchtlingen.
Die Flüchtlingspauschale des Landes bleibt auf dem gleich niedrigen Niveau wie 2004 und verkennt damit die aktuell steigenden Flüchtlingszahlen in den Städten und Gemeinden. Eine zwingend notwendige Anpassung an die momentanen Erfordernisse ist nicht erfolgt.
„Die Kommunen brauchen eine Erstattung anhand der aktuellen Flüchtlingszahlen. Die Kosten dürfen nicht länger alleine den Kommunen aufgebürdet werden. Die Aufgaben und die mit ihnen einhergehenden Probleme sind zu groß, als dass auch eine Stadt wie Essen sie alleine bewältigen könne“, so Dirk Kalweit abschließend.
Autor:Uwe Kutzner aus Essen-Nord |
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