CDU-Fraktion: Nach Urteil des NRW-Verfassungsgerichts / Tariferhöhung für Beamte 1:1 übernehmen
Nach dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichts bleibt die rot-grüne Landesregierung bei ihrer Haltung. Sie will bei den Beamten sparen und die Tariferhöhung für Beschäftigte nicht in vollem Umfang auf die Beamten übertragen.
Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Essen, Dirk Kalweit (Foto): „Die CDU-Fraktion hat von Beginn an eine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses auf alle Beamte gefordert und eine Nullrunde für einen Teil der verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kritisiert. Die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst darf nicht weiter auseinander driften. Beschäftigte und Beamte müssen fair und ordentlich bezahlt werden. Tarifabschlüsse müssen umgesetzt werden. In Zeiten höchster Steuereinnahmen und guter Konjunktur sollten genügend Finanzmittel für eine 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses zur Verfügung stehen. Auch wenn das Verfassungsgericht in seinem Urteil eine Staffelung bei der Besoldung nicht ausschließt, sollte die rot-grüne Landesregierung den Versuch unterlassen, mit taktischen Winkelzügen eine Ungleichbehandlung bei der Umsetzung des Tarifabschlusses von Beschäftigten und Beamten, zuzulassen.“
Bei der Stadtverwaltung Essen sind 374 Beamtinnen und Beamte ab der Besoldungsgruppe (Bes.Gr.) A13 von der Nullrunde der rot-grünen Spaltungspolitik betroffen. 662 Beamtinnen und Beamte, die zur Bes.Gr. A11 bzw. A12 gehören, erhalten lediglich eine Tariferhöhung von einem Prozent.
Autor:Uwe Kutzner aus Essen-Nord |
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