Bundesregierung billigt weitere Entlastungen der Kommunen und reagiert auf wachsende Asylbewerberzahlen
Jutta Eckenbach MdB, zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag: „Bis Anfang 2015 soll ein weiteres wesentliches Vorhaben in der Asylpolitik der Bundesregierung umgesetzt werden. So werden nun auch Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. Unter anderem wird eine differenziertere Staffelung der Leistungssätze für Asylbewerber vorgenommen. Damit werden wir im Wesentlichen die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen. Gleichzeitig reagieren wir aber auch auf die gestiegenen Herausforderungen in der Asylpolitik für Bund, Länder und vor allem Kommunen. Mit den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz wird der Bund die Länder und Kommunen für 2015 um 33 Mio. Euro und ab 2016 um ca. 44 Mio. Euro entlasten.“
Den gestiegenen Herausforderungen in der Asylpolitik stellte sich auch das Bundeskabinett mit der Verabschiedung weiterer Vorhaben auf Grundlage der Ergebnisse des Abschlussberichtes des Staatssekretärsausschusses.
Den Grundstein legte die große Koalition bereits mit der Einstufung westlicher Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer im Asylverfahrensgesetz (Gesetz bereits verabschiedet). Weitere wesentliche Änderungen neben dem oben genannten Asylbewerberleistungsgesetz betreffen dann auch das Kindergeld für EU-Bürger und Einreisesperren bei Rechtsmissbrauch oder Betrug im Aufenthaltsrecht.
Mit den geplanten Änderungen erfolgt eine weitere finanzielle Entlastung für die Kommunen durch den Bund. So wird zusätzlich zu den bereits zugesagten Hilfen für die besonders betroffenen Kommunen in einer Gesamthöhe von über 200 Millionen Euro die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II für das Jahr 2014 einmalig um 25 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel sollen an die Bundesländer mit den am stärksten betroffenen Kommunen gehen. (u.a. NRW) Die Zuweisung der Mittel an die betroffenen Kommunen nehmen dann die Länder vor.
Frau Jutta Eckenbach MdB: „Alle Gesetzesvorhaben haben eines gemeinsam, sie bedürfen der Zustimmung der Länder. Es kann nicht sein, dass aus politischem Kalkül vor irgendwelchen anstehenden Wahlen erforderliche Zustimmungen im Bundesrat versagt werden. Ich kann nicht auf der einen Seite Regierungsarbeit im Bund leisten und auf der anderen Seite auf Landesebene mit „nein“ stimmen, um dann wieder gegenüber den Kommunen bei der Frage der Zuständigkeit auf den Bund zu verweisen. Wir alle – ob Bund, Land und Kommunen – müssen uns den neuen Herausforderungen stellen. Zwei Aspekte sind dabei zu berücksichtigen, wir haben eine humanitäre Pflicht gegenüber Hilfesuchenden und eine Schutzpflicht unseres Sozialsystems vor Missbrauch.“
Autor:Jutta Eckenbach aus Essen-Nord |
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