Bund will gemeinsam mit den Ländern 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze finanzieren

Auch Essen profitiert von dem Ausbau der Kinderbetreuung!

Am 14. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen, mit dem das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 umgesetzt werden soll. Geplant sind 242.969.021 Euro allein für die Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen.

Im Unterschied zu den bisherigen Programmen umfasst der neue Beschluss nicht nur Plätze für Kinder unter drei Jahren, sondern auch für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Zusätzlich können auch qualitative Ausstattungsinvestitionen gefördert werden, wie beispielsweise Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen und der Verpflegung dienenden Räumen, eine barrierefreie Ausstattung, u. v. m. Laut Gesetzentwurf stellt der Bund daher bis 2020 gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Aufteilung der Mittel erfolgt auf die Länder nach der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren. Auf den gesamten Zeitraum des vierten Investitionsprogramms entfallen damit 242.969.021 Euro allein auf Nordrhein-Westfalen. Diese Summe wird anteilig auf die Jahre 2017 bis 2020 verteilt werden. Der Gesetzentwurf wird nach Lesung im kommenden Jahr noch im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

„Mit dem neuen Investitionsprogramm wollen wir den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung fördern und damit einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Integration und für die Chancengleichheit aller Kinder leisten“, erklärt Jutta Eckenbach, Bundestagsabgeordnete für den Essener Norden und Osten. „Insbesondere Städte wie Essen könnte diese finanzielle Hilfe entlasten, wenn die Länder sie umsetzen.“

Autor:

Jutta Eckenbach aus Essen-Nord

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