Verdoppelt und verlängert
Berufstätige Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Dirk Heidenblut ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. Er vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Essener Norden und Osten (Wahlkreis 119 – Essen II) in Berlin. | Foto: Sina Schmidt/Picture People
  • Dirk Heidenblut ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit. Er vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Essener Norden und Osten (Wahlkreis 119 – Essen II) in Berlin.
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Weil Schulen und Kitas pandemiebedingt geschlossen sind, sehen sich berufstätige Eltern der Herausforderung gestellt, ihre Arbeit und gleichzeitig die Betreuung ihrer Kinder unter einen Hut zu bringen. Dieser Belastungsprobe wollen Bund und Länder entgegenwirken, indem sie für die Zeit des Lockdowns das Kinderkrankengeld ausweiten.

„Gerade wenn der Präsenzunterricht in Schulen oder die Betreuungsangebote der Kitas aufgrund eines Lockdowns wegfallen, brauchen die Kinder zu Hause die komplette Aufmerksamkeit der Eltern. Deshalb ist das Kinderkrankengeld nicht nur für 2021 verlängert, sondern auch erweitert worden“, begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut  aus Essen den Gesetzentwurf.

Anspruchsberechtigt sind nun gesetzlich versicherte (auch im Homeoffice) berufstätige Eltern, die sich entweder um ein erkranktes Kind kümmern oder aufgrund des Lockdowns die Kinderbetreuung zu Hause übernehmen müssen und ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Das trifft auch zu, wenn Zugänge zu Einrichtungen eingeschränkt sind.

300 Millionen Euro

„So wollen wir berufstätigen Eltern mehr Planungssicherheit bei der Kinderbetreuung geben“, ergänzt Heidenblut. Pro Elternteil und pro Kind soll es einen Anspruch auf 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld geben, für Alleinerziehende sind es 40 statt 20 Tage. Damit verdoppelt sich der Zeitraum, in dem der Job pausiert und finanzielle Unterstützung beantragt werden kann. Ersetzt werden wie beim regulären Krankengeld 90 Prozent des ausfallenden Nettogehalts.

Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 5. Januar. 300 Millionen Euro nimmt der Bund dafür in die Hand, der Rest soll nach Inanspruchnahme verrechnet werden. Mehrausgaben des Kinderkrankengeldes werden den Kassen aus Steuergeldern erstattet.

Autor:

Lokalkompass Essen-Nord aus Essen-Nord

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