Bebauungsplan soll Einzelhandel im Katernberger Stadtteilzentrum schützen

Hinter dem Brieftaubenzentrum auf dem Triple Z erstreckt sich entlang der Schalker Straße das Gebiet, für das der Bebauungsplan gelten soll. Was dort angesiedelt werden darf und was nicht, legt er vor allem mit Blick auf den Einzelhandel fest.
  • Hinter dem Brieftaubenzentrum auf dem Triple Z erstreckt sich entlang der Schalker Straße das Gebiet, für das der Bebauungsplan gelten soll. Was dort angesiedelt werden darf und was nicht, legt er vor allem mit Blick auf den Einzelhandel fest.
  • hochgeladen von Sabine Pfeffer

Durch mehrere Neuansiedlungen und Eröffnungen hat sich der Einzelhandel im Zentrum von Katernberg in den letzten Jahren stabilisiert, nachdem zunehmende Leerstände zuvor Kunden und Kommunalpolitikern Sorgen bereitet hatten. Mit einem neuen Bebauungsplan soll der Handel im Kern des Stadtteils nun vor möglicher Konkurrenz auf der ‚grünen Wiese‘ geschützt werden. Die liegt nur wenige hundert Meter weiter an der Schalker Straße.

Wer meint, an der Schalker Straße gäbe es keine, darf den Begriff Wiese nur nicht zu wörtlich nehmen. Raum für die Ansiedlung von Discountern und anderen wäre da, Interessenten auch. Der entsprechenden Nutzung will die Stadt jetzt aber einen Riegel in Form eine Bebauungsplanes vorschieben.

Dergleichen macht sie nicht zum ersten Mal. Der Masterplan Einzelhandel ist seit langem die Bezugsgröße, um das „städtebauliche Gefüge“ zu erhalten. Im Handel heißt das: Die Geschäfte in Stadtteilzentren sollen vor zu großer Konkurrenz geschützt werden, welche sich gern in den Randlagen ansiedelt. Dort, wo die Verkehrsanbindungen günstig und die Parkplätze zahlreich sind.

Keine Discounter auf der 'grünen Wiese'

Solchen Schutz zu gewährleisten ist Ziel des Bebauungsplans (kurz B-Plan) „Schalker Straße/nördlich ehem. Zollvereinbahn“, der in der nächsten Woche zuerst in der Bezirksvertretung VI Zollverein, danach im Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung präsentiert wird und anschließend öffentlich ausgelegt werden soll.
Katernberg gilt im Rahmen des Masterplans als C-Zentrum, das heißt, die dortigen Geschäfte decken im Wesentlichen den kurz- bis mittelfristigen Bedarf der Kunden aus dem Stadtteil ab. Diese Nahversorgung sei mit Neuansiedlungen der letzten Jahre gestärkt worden, vermerkt die Verwaltung in ihrer Vorlage, über die die Kommunalpolitiker nächste Woche beraten.

Auch Autohandel und Vergnügungsstätten unerwünscht

Sie weist aber auch darauf hin, dass es schon mehrfach Anfragen bzw. Anträge zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters an der Schalker Straße gab. Die Versorgung der Bevölkerung in unmittelbarer Umgebung sei gesichert, eine solche Ansiedlung also nicht erforderlich. Und für die Geschäfte im wenige hundert Meter südlich gelegenen Zentrum Katernbergs eher schädlich, weshalb der B-Plan als Rechtsmittel der Stadt die Möglichkeit liefern soll, bestimmte Gewerbeansiedlungen grundsätzlich auszuschließen. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Moschee sowie die Flächen auf der gegenüberliegenden Straßenseite und nördlich von jenen.
Verhindern will man nicht nur Discounter. Auch Anfragen zur Ansiedlung von Autohandel gab es laut Verwaltung bereits. Dieser ist in dem Wohngebiet aber unerwünscht, ebenso wie „Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetriebe“.

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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