Aufzug ist nicht für Rollatoren da

Nicht jeder Gehbehinderte ist so sportlich. Doch mit dem Schrägaufzug am Altenessener Bürgeramt ist dennoch nicht jedem geholfen. | Foto: Gohl
  • Nicht jeder Gehbehinderte ist so sportlich. Doch mit dem Schrägaufzug am Altenessener Bürgeramt ist dennoch nicht jedem geholfen.
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Dass ein Bürgeramt für Gehbehinderte leicht zugänglich sein muss, ist selbstverständlich. Doch inwieweit das in Altenessen zutrifft, ist - zumindest ein wenig - umstritten.
Karin Marienfeld ärgert sich, wenn sie ins Bürgeramt muss, denn sie benutzt einen Rollator. Zwar gibt es am hinteren Eingang einen Schrägaufzug: „Aber der ist nur für Rollstuhlfahrer zugelassen“, moniert die 74-Jährige. Deshalb müsse man sich immer erst Hilfe holen, um in das denkmalgeschützte Gebäude zu gelangen. Der Eingang zur Altenessener Straße hin ist nur über Stufen erreichbar. „Auch Leute mit Kinderwagen schaffen es nicht allein. Da fehlt einfach eine Rampe.“
Doch für die ist kein Platz, sagt Uwe Siemon als Leiter der Essener Bürgerämter. Die Hintertür in Altenessen geht auf einen Parkplatz hinaus, dem eine Rampe in die Quere käme. Allerdings sieht Siemon auch die Notwendigkeit nicht: „Die Mitarbeiterinnen vor Ort haben mir gesagt, dass in den letzten sechs bis acht Monaten nicht eine einzige Anfrage an sie gerichtet worden sei.“
Mit Anfrage ist die Bitte um Hilfe gemeint. Klingelt ein Gehbhinderter an der Hintertür, so kommt eine Mitarbeiterin, um behilflich zu sein. Das gilt auch für Rollstuhlfahrer, denn der für sie vorgesehene Schrägaufzug darf nicht allein benutzt werden, sondern nur mit Begleitperson. Diese wiederum darf nicht stehen, sondern muss sich auf den für sie vorgesehenen Klappsitz setzen. Wer also keine Begleitperson bei sich hat, erhält per Klingeln eine.
Warum aber dürfen Rollatoren und Kinderwagen überhaupt nicht mit diesem Aufzug befördert werden? Beide könnten zu leicht wegrollen, erklärt Siemon. Auch würde neben ihnen zu wenig Platz verbleiben, um den Sitz auszuklappen. Stehend fahren ist aber, wie gesagt, verboten.
Wegen ihrer Größe passen übrigens auch elektrische Rollstühle nicht auf den Schrägaufzug, der sich somit als ein doch sehr eingeschränktes Beförderungsmittelt erweist.
Aufgrund der (auch versicherungstechnisch) so geregelten Situation sind jedenfalls Menschen mit Kinderwagen und Rollator in Altenessen zumeist auf Hilfe angewiesen. Dabei lautet Uwe Siemons Erfahrung allerdings: „Menschen mit Rollator haben fast immer sowieso eine Begleitperson bei sich.“
Karin Marienfeld mag das nicht bestätigen. Sie beklagt auch, die Hilfe sei oft schwer zu bekommen. Uwe Siemon: „Wenn die Mitarbeiterinnen sich gerade im Gespräch befindet, dauert es manchmal ein wenig, bis auf das Klingeln reagiert wird.“ Generell aber, so betont er, gingen nur wenige Anforderungen ein.
Mit steigender Anzahl der Rollatornutzer könnte der Klingelton öfter zu hören sein.

Autor:

Sabine Pfeffer aus Essen-Kettwig

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