Ablehnung des Antrages der Grünen zum Fracking im Rat durch SPD und CDU - SPD fällt Ministerpräsidentin Kraft beim Fracking in den Rücken

Zum Glück wird die "unkonventionelle" Methode, Erdgas zu fördern  nicht nur von der Grünen Ratsfraktion abgelehnt, sondern auch von der rot-grünen Landesregierung, da muss das Kneifen der essener SPD-Ratsfraktion nicht allzusehr stören.
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  • Zum Glück wird die "unkonventionelle" Methode, Erdgas zu fördern nicht nur von der Grünen Ratsfraktion abgelehnt, sondern auch von der rot-grünen Landesregierung, da muss das Kneifen der essener SPD-Ratsfraktion nicht allzusehr stören.
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Wie bereits bei der ablehnenden Entscheidung der SPD-Ratsvertreter gegenüber einem künftigen kommunalen Wahlrecht für Ausländer, steht die SPD in der Essener GroKo jetzt auch in der Umweltpolitik im Schatten der CDU-KollegInnen, die wohl nicht wünschen, dass hier Widersprüche zu den Berliner Entscheidungen ersichtlich werden. Das vorgelegte Frackinggesetz der SPD Bundesumweltministerin Hendricks will zwar eigentlich diese Grundwasser gefährdende diese Erdgas-Fördermöglichkeit einschränken. Tatsächlich bietet es aber auch nach Einschätzung des Landes NRW soviel Ausnahmetatbestände, dass nach in Kraft treten Erdgasförderung durch Fracking eben nicht verhindert wird.
Zu der Ablehnung des Antrages der GRÜNEN für ein gesetzliches Frackingverbot durch SPD und CDU in der letzten Ratssitzung erklärt der grüne Ratsherr Christoph Kerscht:
„Das Nein der SPD-Fraktion zu unserem Antrag, der den Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend kritisiert, erstaunt uns. Mit ihrem Abstimmungsverhalten fällt die SPD-Fraktion Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in den Rücken, die sich im Bundesrat für eine deutliche Verschärfung des Gesetzes einsetzt.

Chance vertan die Stadtwerke gegen Trinkwasserverschmutzung zu unterstützen

Das Abstimmungsverhalten passt auch nicht zu früheren Verlautbarungen der SPD-Ratsfraktion gegen die gefährliche Fracking-Technologie. Offensichtlich werden bei der SPD aber aus Loyalität zur großen Koalition in Bund und Kommune die eigenen Grundsätze über Bord geworfen. Damit wurde auch die Chance vertan, dass der Rat der Stadt Essen den Kampf der eigenen Wasserversorgungsunternehmen gegen Trinkerwasserverschmutzung unterstützt.“

Der ablehnte Ratsantrag im Wortlaut

Der Rat der Stadt Essen fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking - Technologie “ vom 1. April 2015 zurückzuziehen und der Bundesratsinitiative der Umweltminister der
Länder zu folgen, die ein gesetzliches Verbot von Fracking in Deutschland zum Ziel hat. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung
für ein entsprechendes gesetzliches Frackingverbot einzusetzen.

Aus der Antragsbegründung:

Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2015 den neuen Gesetzentwurf zur Regulierung der unkonventionellen Öl- und Gasförderung auf Basis des umstrittenen Frackings in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung wasser-und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking -Technologie “ sieht ein Verbot von unkonventionellem Fracking in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten, eine mögliche Ausweitung der Gebiete auf Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen durch die Länder, keine Bohrungen oberhalb von 3.000 Metern im Schiefer-und Kohleflözgebiet sowie Kontrollen der Bohrungen durch eine Expertenkommission vor.

Für die Mehrheit der Bundesländer bleibt Fracking zu gefährlich

Am 11.5.2015 hat der Bundesrat diesen Gesetzentwurf von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) abgelehnt. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat den Fracking
-Gesetzentwurf in der Bundesratssitzung ziemlich in der Luft zerrissen. Dieser gewähre „leider keine rechtssichere Möglichkeit“ die umstrittene Technologie in NRW auszuschließen (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 9./10.5.2015).
Die Länderkammer hat sich für weitreichende Verschärfungen des vorliegenden Gesetzespaketes aus gesprochen. So wird ein Verbot der umstrittenen Gas- und Ölfördermethode im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gefordert. Die Bundesländer lehnen Fracking in diesen Gesteinsformationen ab - und das in allen Tiefen. Der Bundesrat fordert, ein entsprechendes Verbot im Bundesbergrecht zu verankern.

Umweltausschuss des Bundesrats will das GroKo-Fracking Gesetz nicht

Allerdings ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, kann also ohne Mehrheit im Bundesrat und somit gegen den Willen der Länder beschlossen werden.
Am 24.4.2015 hat der Umweltausschuss des Bundesrates auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen und Schleswig-Holstein dafür plädiert, die Fracking - Technik zur Förderung von Erdgas und Erdöl entgegen den Plänen der Bundesregierung komplett zu verbieten. Dazu wollen die Länder das Bergrecht reformieren. Bereits im Oktober 2013 haben Ruhrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr(AWWR) in einem gemeinsamen Positionspapier erklärt, dass sie in der Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen mit der umstrittenen Frackingmethode ein hohes Gefährdungspotential für das Grund
- und vor allem für das Oberflächenwasser und damit die Wasserversorgung für 4 Millionen Menschen sehen. Die AWWR und der Ruhrverband fordern die im Bundestag vertretenen Parteie n auf, in den weiteren Beratungen im Parlament auf legislative Maßnahmen hinzuwirken, die dem Schutz der Trinkwasserressourcen Vorrang vor der Rohstoffgewinnung einräumen. Die AWWR und der Ruhrverband setzen sich für ein Frackingverbot für das Ruhreinzugsgebiet und weitere Einzugsgebiete von Flüssen und Seen ein, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.

Fracking-Warnung vom deutschen Verein des Gas- u. Wasserfachs

Auch Dietmar Bückemeyer,Vorstand der Stadtwerke Essen und Vizepräsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW), warnt eindringlich vor den
möglichen Folgen von Fracking im Ruhreinzugsgebiet. In der Ausgabe 2/2014 des Kundenmagazins „Stadtgespräch“ der Essener Stadtwerke wird Herr Bückemeyer folgendermaßen zitiert: „Das Gefährdungspotenzial für die Gewässer und die Trinkwasserversorgung durch die Fracking-Technologie ist sehr hoch. Der Einsatz von toxischen Chemikalien im Untergrund kann langfristige und unumkehrbare Veränderungen des Wasserhaushalts zur Folge haben und ist mit dem zu Trinkwasserzwecken erforderlichen Gewässerschutz nicht vereinbar.

Unkontrollierte Gasausbrüche und Erdbebengefahr möglich

Zu befürchten sind darüber hinaus unkontrollierte Gasaustritte und seismische Aktivitäten. Wir fordern daher in einem großen Bündnis mit betroffenen Verbänden die Politik zum uneingeschränkten Schutz der Trinkwasserressourcen auf – besonders angesichts der jüngsten Erwägungen der niederländischen Regierung, Fracking an der Landesgrenze zu NRW in Betracht zu ziehen. Das laute und deutliche Nein unserer Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat unsere volle Unterstützung. Auch die geplante Bundesratsinitiative der Umweltminister aller Länder, das Fracking in Deutschland zu verbieten, ist sehr zu begrüßen.“

Autor:

Walter Wandtke aus Essen-Nord

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