A42: Antwort von Straßen NRW - Das war wohl nichts
Straßen NRW hat uns nun eine Antwort auf unsere Anfrage zu weiteren Planungen an dem Essener Autobahnstück der A42 geschickt.
Im ersten Absatz wird ohne Angaben von Zeiträumen lediglich die Absicht erklärt, die Situation zu prüfen, ohne die Prüfung verbindlich zuzusagen. Die Maßnahmen können erst beginnen, wenn diese zeitlich ungewisse Prüfung abgeschlossen ist. Und selbst dann kann eine andere Autobahn noch vorgezogen werden. Unterm Strich: NIX. Es ist mal wieder mehrfach hintereinander eine fehlende Verbindlichkeit.
Der zweite Absatz ist scheinbar ein Standardtextbaustein. Der Inhalt ist mit Sicherheit richtig. Er enthält Allgemeinwissen zum Thema Lärmschutz und kann auch in anderen Quelle recherchiert werden. Einen direkten Bezug auf unsere Anfragen existiert aber nicht.
Im dritten Abschnitt wird auf eine ältere Korrespondenz verwiesen. Auch wenn der Bauträger sich hier brüstet, eine Reparatur zwischen dem Jahr 2004 und 2006 durchgeführt zu haben, weiß sowohl Straßen NRW wie auch die Interessengemeinschaft "A42 Essen-Altenessen", dass diese Schallschutzwand schon seit 10 Jahren nicht dem Standard entspricht und trotz der neuen "hochabsorbierenden Elemente" veraltet ist.
Das, was bleibt, sind noch mehr Fragen. Wir werden diese Fragen dem Bauträger in Kürze stellen und die Antworten wieder hier einstellen.
Ihre Interessengemeinschaft A42 Essen- Altenessen
Die Anwort:
A 42
AK Essen-Nord bis AS Gelsenkirchen-Heßler
Ihre Mail vom 03.02.2013
Sehr geehrter Herr Scheidat,
in Beantwortung Ihres o.g. Schreibens kann ich Ihnen mitteilen, dass im Rahmen des laufenden Lärmsanierungsprogramms in dem von Ihnen genannten Streckenabschnitt der A 42 - AK Essen-Nord bis AS Gelsenkirchen-Heßler - eine lärmtechnische Überprüfung der vorhandenen Situation nach den Grundsätzen der Lärmsanierung vorgesehen ist. Aussagen über die Erforderlichkeit und Umfang etwaiger Maßnahmen sind aber erst nach Abschluss der erforderlichen lärmtechnischen Untersuchung möglich. Wegen der Größe des von hier abzuwickelnden Lärmsanierungsprogramms an Autobahnen kann nach derzeitiger Disposition noch kein Fertigstellungstermin der Untersuchung genannt werden.
In der lärmtechnischen Untersuchung wird geprüft, in welchem Maße unter Berücksichtigung der Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen erstmalige oder zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden können. In Betracht kommen u.a. Wanderhöhungen, Wandverlängerungen, Neubau von Lärmschutzwänden und lärmmindernde Fahrbahnoberflächen. Für jedes schutzwürdige Gebiet wird unter Beachtung der spezifischen Randbedingungen (Topographie, Lage der Gebäude zur Bundesautobahn, Geschosszahl der Gebäude, Art der zu schützenden Anlagen und Gebäude, usw.) Lärmsanierungsmaßnahmen erarbeitet.
Des Weiteren verweise ich auf den Schriftverkehr aus März 2011, indem Sie über die Lärmsanierungsmaßnamen und die Entscheidungsfindung im o.g. Abschnitt der A 42 informiert wurden. Entgegen Ihrer Aussage in Ihrer E-Mail vom 03.02.2013 wurden in den Jahren 2004 - 2006 die Lärmschutzwände auf Essener Stadtgebiet zwischen AK Essen-Nord und AS Gelsenkirchen-Heßler saniert. Hierbei wurden die defekten Wandverkleidungen durch neue hochabsorbierende Elemente ausgetauscht.
Ich hoffe Ihnen mit den vorstehenden Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Thomas P.
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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ruhr
Autor:Janusch Rentenatus aus Essen-Nord |
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