Streit um Bäume in Schonnebeck
An den an die Jugendverkehrsschule Bonifaciusstraße angrenzenden Grundstücken macht sich Unmut unter manchen Anwohnern breit. Die Bäume die auf dem Grundstück der Verkehrsschule wachsen über die Zäune in die Gärten.
Überhang beeinträchtige Gartennutzung
Laut einer Anwohnerin beeinträchtigt dies die Nutzung stark. Mangels Licht wachse kaum noch etwas, der Rasen vermoose, und im Herbst störe der Laubfall. Dies sei vor allem für ältere Anwohner, die allein sind, ärgerlich.
Auf Anfrage bei Grün und Gruga, für die Grünpflege zuständig sind, wird mitgeteilt, dass es keine rechtliche Verpflichtung gebe die Bäume zu kürzen. Man habe sich das Ganze vor Ort angesehen und sehe keine Notwendigkeit zu handeln sowie keine wirkliche Einschränkung der Grundstücksnutzung.
§ 910 des Bürgerlichen Gesetzbuch regelt solche Fälle wie folgt:
„(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten.
Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.“
Ob nun eine Beeinträchtigung des Grundstückes gegeben ist, bewerten beide Seiten in diesem Fall ganz unterschiedlich.
Bisher keine Einigung zu Baumbeschnitt
Die Bäume ragen sichtlich über den Zaun, doch ist die Beeinträchtigung so groß, dass Grün und Gruga handeln muss? Vorerst wird es wohl keine Änderung an der Situation geben und die Bäume bleiben wie sie sind.
Autor:Kai Linde aus Essen-Nord |
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