Der Urinstinkt

Jetzt wurde vor Gericht verhandelt, ob ein Vermieter seinen stehpinkelnden Mieter regresspflichtig machen kann. Denn durch dessen Urinspritzer sei der Marmorboden im Badezimmer stumpf geworden, somit ein Schaden von 1 900 Euro entstanden, so der Kläger. Der Richter allerdings urteilte zugunsten des Stehpinklers. Begründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen noch weit verbreitet.“
Laut Duden versteht man unter Domestizierung „das Zähmen, Bändigen oder Züchten von Haustieren oder Kulturpflanzen aus einer Wildform“.

Also, liebe Leserinnen, sollten Sie Tisch und Bad mit einem Exemplar männlicher Wildform in Reinkultur teilen, das sich „der Domestizierung in diesem Zusammenhang“ bislang erfolgreich entzogen hat: Weisen Sie dennoch auf mögliche Folgekosten seiner Standhaftigkeit hin. Nicht jeder Richter wird so urteilen. Und vielleicht setzt sich selbst der gestandenste Stehpinkler angesichts einer Forderung von 1 900 Euro zumindest vor Schreck erst einmal hin.

Autor:

Claudia Brück aus Düsseldorf

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