Senioren des TV Mengede hörten Vortrag über Vorsorgende Verfügungen
Den Senioren im TV Mengede, dazu gehören alle Mitglieder, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, bietet der Verein in den Wintermonaten, jeweils am zweiten Donnerstag im Monat, in der angenehmen Atmosphäre der Räume des Begegnungszentrums Mengede in der Bürenstraße 1 interessante Vorträge an. Neben den obligatorischen Reiseberichten finden sich immer wieder Themen, die geeignet sind, der individuellen Lebenssituation älterer Menschen gerecht zu werden.
Für Informationen rund um die Thematik „Vorsorgende Verfügungen: Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)“ konnte Manfred Riechert, Sprecher des Seniorenbeirates im TV Mengede, mit Johannes Köster, dem Leiter der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund, einen Fachmann gewinnen, der es ausgezeichnet verstand, einerseits die gesetzlichen Grundlagen, andererseits aber auch den praktischen Vollzug verständlich zu vermitteln. Wer will schon gern an Krankheit und Tod erinnert werden, zumal dann, wenn man sich selbst in der Hauptrolle wiederfindet? Immerhin waren über 40 Personen zusammengekommen, die sich auch mit dem reichlich zur Verfügung gestellten Prospektmaterial eindecken konnten.
Vom Betreuungsrecht werden erwachsene Menschen erfasst, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind. Meist sind es betagte Menschen, eine Betreuung kann aber auch für jüngere nötig werden, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Johannes Köster riet den Anwesenden, sich intensiv mit dem Inhalt der auf die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse gestaltbaren Betreuungsvollmacht auseinanderzusetzen, wobei für die Abfassung seitens seiner Dienststelle ein Vordruck zur Verfügung gestellt wird. Alle Hilfen hierzu werden vom Gesundheitsamt auch unter der Internet-Adresse: www.dortmund.de/gesundheitsamt
angeboten.
Wichtig für die Rechtskraft der Vollmacht ist, dass die Unterschrift von der Betreuungsstelle des Gesundheitsamts beglaubigt wird (Kosten 10 €). In besonderen Fällen (z.B. bei umfangreichem Grundbesitz) kann es erforderlich sein, eine notarielle Beglaubigung anzustreben.
Für die Abfassung einer Patientenverfügung, in der man bestimmt, was im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen oder auch unterbleiben soll, riet der Experte, sich mit der zur Verfügung gestellten Broschüre des Bundesjustizministeriums auseinanderzusetzen. Mit der Hilfe der dort aufgeführten Textbausteine sei am einfachsten ein individueller Zuschnitt möglich.
Die Beantwortung zahlreicher Zuhörer-Fragen vertiefte anschließend den Wissensstand. Beispielhaft wurde auch das aktuelle Medien-Thema “Alzheimer-Erkrankung“ in die Diskussion mit einbezogen.
Der nächste Vortragstermin für die Senioren des TV Mengede ist der 8. März. Herr Lohmüller von der Polizeiwache Mengede wird dann Fragen zur Sicherheit älterer Menschen in der Wohnung, im Straßenverkehr und im weiteren Alltagsleben beantworten.
Autor:Carl-Wilhelm Schmälter aus Dortmund-West |
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