Der Winter kann kommen
Rund 1.100 Straßenkilometer müssen von Schnee und Eis befreit werden
Auch in diesem Jahr hat sich die Entsorgung Dortmund auf die bevorstehende Winterperiode vorbereitet. Die EDG hat 6.400 Tonnen Salz, 270 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat dabei höchste Priorität.
Die Stadt Dortmund hat die Reinigungspflicht auf die EDG übertragen. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Winterwartung, insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte.
Drei Stufen
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund werden dabei drei Winterdienststufen unterschieden: Zu den Winterdienststufen I und II gehören insgesamt 1.105 Straßenkilometer. Die Straßen der Winterdienststufe I werden vorrangig von Eis und Schnee befreit. Es folgen die Straßen der Winterdienststufe II. 680 Straßenkilometer der Winterdienststufe III bleiben aus ökologischen Gründen unbehandelt. "Der Einsatz der Taumittel ist also sparsam, umweltfreundlich und effektiv", so die EDG.
Prioritäten festgelegt
Ergänzend zu den Straßen der Winterdienststufen werden je nach Witterungslage 279 besonders neuralgische Straßen- und Straßenabschnitte, wie beispielsweise schnell überfrierende Brücken, Senken, Schneisen, Steigungen, vorab in Augenschein genommen und erforderlichenfalls winterdienstlich behandelt.
Einsatz kann dauern
Die EDG hat 6.400 Tonnen Salz, 270 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole eingelagert. 310 Mitarbeiter und 36 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen sind einsatzbereit.
"Durch starken und anhaltenden Schneefall können die Räum- und Streufahrzeuge allein aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung der Stadt Dortmund jedoch nicht überall sofort im Einsatz sein", warnt die EDG.
Anlieger müssen Gehwege räumen
Die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Für die Räum- und Streupflicht sind also Haus- bzw. Grundstückseigentümer oder Mieter zuständig. Schnee und Glätte müssen spätestens um 7 Uhr beseitigt sein. Erst um 20 Uhr dürfen die Anlieger das Räumen und Streuen einstellen. Die Straßenreinigungssatzung verbietet aus ökologischen Gründen den Einsatz von Tausalz. Sand, Asche, Splitt oder Granulat sind erlaubt und wirken abstumpfend.
Sondervereinbarung für Radwege
Auf 7.004 Überwegepunkten auf den Straßenabschnitten der Winterdienststufen I bis III, wie etwa Ampelbereiche und Übergänge, streuen die EDG-Mitarbeiter abstumpfend wirkende Eifellava.
Im Rahmen einer Sondervereinbarung mit der Stadt Dortmund und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus werden 100 Kilometer Radwege von der EDG beim Winterdienst berücksichtigt. Diese Radwege werden mit der jeweils tages-aktuellen, witterungsabhängigen Aufnahme des Winterdienstes auf den Fahrbahnen der Winterdienststufen I und II entsprechend einmal am Tag behandelt. Zusätzlich wurde der elf Kilometer lange Radweg, der aus der westlichen Innenstadt heraus über die Schnettkerbrücke bis zur Technischen Universität Dortmund führt, nach dem erfolgreichen Test im Winter 2017/2018 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung mit dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund fest in den Winterdienst der EDG übernommen. In Anlehnung an den Winterdienst auf Straßen der Winterdienststufe I wird der Radweg bei Bedarf auch mehrmals am Tag behandelt. Winterdienststufe I: Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Rheinlanddamm, Hellweg, Flughafenstraße, besondere Gefahrenpunkte, wie Kreuzungsbereiche oder Strecken mit starkem Gefälle, z. B. Kirchhörder Berg, Brandis- und Blickstraße
Einordnung
Winterdienststufe II: innerörtliche Verbindungsstraßen
Winterdienststufe III: Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und Straßen, die nicht vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden Winterdienststufen
Autor:Lokalkompass Dortmund-West aus Dortmund-West |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.