Nach der Flut: 90000 Euro stehen für Opfer bereit

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Also doch. Die Stadt will den Betroffenen der Überflutung vom 12. Juli jetzt auch finanziell helfen. 90.000 Euro stehen bereit. Damit sollen Menschen unterstützt werden, die finanziell nicht in der Lage sind, die Wiederbeschaffung wichtiger, durch das Wasser zerstörter Gegenstände zu stemmen.

Wie die Stadt mitteilt, ist zudem für die zweite Augusthälfte eine Bürgerversammlung geplant, um nach dem Ende der laufenden Untersuchungen und nach der Aufarbeitung der Hintergründe im Detail zu informieren, wie es zu den Überflutungen gekommen ist und welche Schutzmaßnahmen künftig zu ergreifen sind.
Die Abwässerverbände (Emschergenossenschaft/Lippeverband) beteiligen sich an der Nothilfe - wie die Stadt Dortmund ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. "Es ist eine Notfallaktion für ein außergewöhnliches Schadensereignis, das glücklicherweise nicht die immense Dimension des Jahres 2008 erreicht hat", heißt es in der Mitteilung. Gleichwohl solle aber den Betroffenen auch finanziell geholfen werden. "Es geht bei dieser Aktion ausschließlich um die Hilfe bei Privatschäden", betont die Stadt.

"So unbürokratisch wie möglich"

Der eingerichtete Fonds wird durch das Sozialamt bewirtschaftet. Angewendet werden die Inhalte des Verfahrens über die Verteilung der Hilfen für Hochwassergeschädigten aus dem Jahr 2008. "Das Antragsverfahren soll so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden", versichert die Stadt. "Die finanzielle Leistung ist keine Sozialleistung und keine Versicherungsleistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht."

Wer ist anspruchberechtigt?

- Hilfen können nur Privathaushalte und Personen beantragen, die in einem vom Starkregen betroffenen Bereich wohnen
- Der Schwerpunkt liegt in Teilen der Diedrichstraße, der Martener Straße und dem Bärenbruch sowie in Teilen von Oespel/Kley/Eichlinghofen
- In nachvollziehbaren Fällen können auch Haushalte aus anderen Teilen der Stadt Dortmund Hilfe beantragen
- Hilfen können grundsätzlich nur dann und nur insoweit in Betracht kommen, als die Betroffenen nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Kräften und Mitteln zu helfen (hierfür kommen in Betracht Versicherungsleistungen sowie das eigene Einkommen und Vermögen)
- Die insoweit vorliegende wirtschaftliche Bedürftigkeit wird durch das Sozialamt geprüft
- Es geht um die finanzielle Minderung von Inventarschäden (zum Beispiel durch die Wiederbeschaffung von Möbeln, Elektrogeräten und Haushalt) in existenziell bedeutsamen Bereichen, die zu einem menschenwürdigen Leben gehören. Die Beseitigung von Folgeschäden, etwa durch Renovierungsarbeiten in der Wohnung, gehört nicht dazu.

Wie kann ein Antrag für die Hilfe gestellt werden?

- Der Antrag ist ausschließlich schriftlich zu stellen. Antragsvordrucke sind erhältlich durch Download aus dem Internet www.dortmund.de, in jeder städtischen Dienststelle, in der neuen Anlaufstelle.

- Neue Anlaufstelle: Von Freitag, 25.07.2014, bis Mittwoch, 30.07.2014, werden die Anträge durch eine Arbeitsgruppe des Sozialamtes in der Feuer- und Rettungswache Marten, Bärenbruch 31-33, 44379 Dortmund entgegengenommen. Dazu ist eine persönliche Antragsabgabe zwingend (Personalausweis o.ä. bitte mitbringen) erforderlich.

Termin vereinbaren

Vorsprachen sind am Freitag, 25.07.2014 in der Zeit von 10 bis 14 Uhr und von Montag bis Mittwoch (28. - 30.07. 2014) in der Zeit von 10 bis 15 Uhr möglich. Die Bürger werden gebeten, dazu unter den Rufnummern 50-23 336 oder 50-26 982 ab Donnerstag einen Vorsprachetermin zu vereinbaren. Sollten Bürger aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht zur persönlichen Vorsprache in der Lage sein, sollen sie sich bitte ebenfalls telefonisch melden. "Man wird eine Lösung finden", verspricht die Stadt.

Autor:

Andreas Meier aus Dortmund-West

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