Ausleihe kann telefonisch verlängert werden
2G auch in den Bibliotheken
Die 2G-Regel gilt ab sofort auch für den Besuch in den Bibliotheken. Das ergibt sich aus der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Wer die Zentralbibliothek oder die Stadtteilbibliotheken, das Institut für Zeitungsforschung oder das Fritz-Hüser-Institut besuchen will, muss also vollständig geimpft sein oder eine Genesung nachweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren. Aufgrund der aktuell gültigen Regeln können die Leihfristen entliehener Medien über die...