Umwidmung Ewald-Görshop-Straße und Steinsweg noch nicht entschieden

Kreuzung Ewald-Görshop-Straße/Steinsweg
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Fällt die Entscheidung am 18.02.14?

Achtung: Die Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund findet am 18.02.14 um 17.00 Uhr in der Holtegrundschule, Limbecker Str. 70, 44388 Dortmund statt.

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hatte in der Dezember-Sitzung auf Antrag der SPD einstimmig beschlossen, die Vorlage "Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde" in die nächste Sitzung zu verschieben.

Die Straßen, die in den Besitz der Stadt Dortmund übergehen sollen - hier Ewald-Görshop-Straße u. Steinsweg - befinden sich augenscheinlich in einem schlechteren Zustand als die Straßen, die das Land übernehmen soll. Die Bezirksvertretung hatte deshalb die Verwaltung um Überprüfung gebeten.

In der Januar-Sitzung stand die Vorlage nochmals auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung.

Stadtrat Lürwer hatte mit seinem Schreiben vom 20.12.13 Stellung genommen:

Er sieht die Umstufung der Landesstraßen sogar als einen Erfolg. Die Straßen müssten vor Übergabe in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden.

Der "Hauert" zwischen S-Bahnlinie und Universitätsstraße und die Universitätsstraße zwischen "Hauert" und Steinsweg befinden sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand. Für den "Hauert" waren seinerzeit
800 000 € für die Sanierung angedacht.
Die Brennaborstraße sei dagegen in einem einwandfreien Zustand.
Die Ewald-Görshop-Straße zwischen Universitätsstraße und "Am Oespeler Dorney" und der Sebrathweg zwischen "Im weißen Feld" und Brennaborstraße weisen nur wenige Fahrspurrillen und Risse auf.

Insgesamt gehen 199 960 qm an städtischer Verkehrsfläche - auch Straßenabschnitte nördlich der A40 sind von der Umstufung betroffen - an das Land über, die Stadt erhält dafür 11 088 qm. Diese Flächen liegen alle südl. der A40, wohingegen es südl. 59 011 qm an Abgängen gibt. Insgesamt seien für die komplette Umstufung einen Entlastung bei der jährlichen Straßenunterhaltung zu erwarten.

"Für die Ortsdurchfahrten von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen, wie bsw. der Steinsweg, findet kein Eigentumswechsel statt, da für diese Straßen die Stadt Dortmund bereits Straßenbaulastträger ist." so Lürwer.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW habe im Vorfeld signalisiert, dass sie dem vorgeschriebenen Wechsel zustimmen werden, trotz dass die Flächen, die von ihnen übernommen werden, größer seien.

Stadtrat Lürwer bat um Zustimmung der Vorlage, um das Verwaltungsverfahren einleiten zu können.

Das Schreiben räumte keinesfalls die Befürchtung aus, dass die Anlieger von Steinsweg und Ewald-Görshop-Straße nicht für die Sanierung der Straßen aufkommen müssen.

Auch wird sich noch herausstellen, ob die geschätzten 800 000.00 € für die Instandsetzung des "Hauerts" der Stadt von Straßen NRW bei den allgemeinen Sparmaßnahmen erlassen werden.

Hier ist im Übrigen schon ein Widerspruch in der Verwaltungsvorlage auf S.2 zu S.3. Kosten für den Hauert müssen nicht aufgebracht werden, aber die Straßen müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Außerdem ist der Eigentümer der ortsdurchführenden Landesstraßen das Land und nicht die Stadt. Nur die Straßenbaulast geht bei Gemeinden über 80 000 Einwohner an die Gemeinde über. (§ 44 (1) Straßen- und Wegegesetz NRW)

Nach telefonischer Rücksprache mit Straßen NRW in Bochum - Frau Anstütz - trifft die Aussage des Pressesprechers von Straßen NRW Herrn Hausendorf, dass die Straßen, die abgestuft werden, in einem guten Zustand sein müssen, nur auf die freien Strecken der Landesstraßen zu.

Bei den ortsdurchführenden Strecken der L-Straßen ist die Baulast bei der Stadt Dortmund. Folglich muss die Stadt Dortmund auch ihre Straßen in Ordnung halten.

Der Vorteil der Umklassifizierung der Straßen besteht nur darin, dass sich die Flächen verringern, für die die Stadt die Unterhaltung trägt.

Die Bezirksvertretung beschloss in der Januar-Sitzung, dass Stadtrat Lürwer in der Sitzung am 18.02. zu dem Thema Rede und Antwort stehen soll, da auch sie befürchtet, dass die Anlieger die Straßenbaukosten tragen müssen.

Stadtrat Lürwer wird deutlicher

Jetzt kurz vor der Sitzung erreicht ein Schreiben vom 07.02.14 von Stadtrat Lürwer die Bezirksvertretung und wird als zusätzlicher Tagesordnungspunkt 11.11. in die Tagesordnung aufgenommen.

Laut Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW, haben die Beitragspflichtigen grundsätzlich bei allen Hauptverkehrsstraßen 25 % des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, für den Radweg und für die Beleuchtung zu tragen. Für den Parkstreifen, für den Gehweg und für die Grünanlagen sind 70 % des Aufwandes zu übernehmen.

In diesem Fall trifft eine Ausnahme zu, die ebenfalls im KAG geregelt ist: Wenn die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) breiter als die anschließende freie Strecke ist, ist nur die "Mehrbreite" der Fahrbahn plus Seitenbereich beitragsfähig und die Anlieger können hierfür herangezogen werden.

Ist die Straße zum Zeitpunkt der Instandsetzung schon zur Gemeindestraße herabgestuft, wird sie wie jede andere Straße z.B. Hauptstraße oder Anliegerstraße der Gemeinde behandelt. Die Beitragspflichtigen haben sich an der kompletten Fahrbahnbreite plus Seitenbereich zu beteiligen.

Nach der Umstufung sind die Ewald-Görshop-Straße und der Steinsweg Hauptverkehrsstraßen und die Beteiligung der Anlieger würde nach der KAG-Satzung 25 %/70 % betragen.

Momentan käme in Oespel bei den Hauptverkehrsstraßen nur die Erneuerung der Ewald-Görshop-Straße von "In der Oeverscheidt" bis zu südl. Ortsausgang in Betracht.

Der Ausbau der Ewald-Görshop-Straße ist im Zuge des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg vorgesehen, wird aber erst nach der Fertigstellung des Baugebietes erfolgen. Ein beidseitige 2,50 m breiter Bürgersteig, das Anbringen von Parkbuchten auf der östl. Seite und eine 7 m breite Fahrbahn sind vorgesehen.

Die Ewald-Görshop-Straße südlich des Steinswegs wurde bisher nicht erschließungsbeitragsrechtlich abgerechnet. Ob Gemeindestraße oder Landstraße, bei der erstmaligen Herstellung müssen Erschließungsbeiträge von 90 % der Kosten lt. Baugesetzbuch erhoben werden.
Die Ermittlung des Aufwandes erfolgt wie bei den KAG-Beiträgen.

Nach Rücksprache mit Herrn Lopin - Tiefbauamt - würde das bedeuten, dass die Eigentümer für 90% der "Straßenverschönerung" im Zuge des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg aufkommen müssen.

Eine vorzeitige Erneuerung der Fahrbahn ist in der Regel nicht üblich, wenn angrenzend ein Baugebiet geplant ist. Allenfalls werden notwendige Instandsetzungen durchgeführt.

Somit kommen auf die Anlieger, auch auf die, die nur mit ihrem Garten an die Ewald-Görshop-Straße grenzen, erhebliche Straßenbaukosten zu. Genau wie die die SPD und die Bürgerinitiative "Pro Oespeler Lebensraum e.V." befürchtet haben.

Wie wird sich die Bezirksvertretung entscheiden?

An der Sitzung werden Oberbürgermeister Ullrich Sierau und der gesamte Verwaltungsvorstand teilnehmen.

Kreuzung Ewald-Görshop-Straße/Steinsweg
Steinsweg
Autor:

Judith Zimmermann aus Dortmund-West

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