Ratswahl muss wiederholt werden - Erste Reaktionen
Die Wahl zum Dortmunder Stadtrat muss wiederholt werden. Dies hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Vermutlich werden die Dortmunder in der ersten Jahreshälfte 2012 zu den Wahlurnen gerufen. Das Gericht ordnete an, dass die Wahl spätestens vier Monate nachdem das Urteil rechtskräftig wurde stattfinden muss. Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Allerdings können die SPD-Ratsvertreter, die gegen eine Wahlwiederholung geklagt hatten, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Ob die SPD-Vertreter Beschwerde einlegen - das ließen sie in ersten Reaktionen noch offen. Man müsse erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, erklärte Olaf Radtke, Jurist und einer der Kläger. Wie nicht anders zu erwarten war, begrüßten CDU, Grüne und FDP den Spruch aus Münster. Eine Wiederholung der Ratswahl - das war genau das, was sie gefordert hatten.
Offen bleibt zunächst, ob auch die Bezirksvertretungen neu gewählt werden müssen. Darüber entscheidet das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Keinesfalls betroffen ist Oberbürgermeister Ullrich Sierau, da die OB-Wahl bereits im Mai 2010 wiederholt worden war.
Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts begründete sein Urteil damit, dass Amtsträger der Stadt (gemeint sind Ex-OB Langemeyer und die damalige Kämmerin Uthemann) "im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt 'geschönt' dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten" hätten.
Wegen der so genannten "Haushaltslüge" beschloss der Rat auf Verlangen der Bezirksregierung Arnsberg, die Kommunalwahl wiederholen zu lassen. Die Ratswahl wurde jedoch nicht wiederholt. Stattdessen klagten zehn der 37 gewählten SPD-Ratsmitglieder gegen den Beschluss des Rates über die Wiederholung der Wahl. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Klage im März 2011 statt, weil nicht davon auszugehen sei, dass der Wahlausgang durch eine ordnungs- und pflichtwidrige Amtshandlung beeinflusst worden sei. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte die Stadt Dortmund Berufung ein. Dieser Berufung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr stattgegeben und die Klage der zehn SPD-Ratsmitglieder abgewiesen, so dass es bei dem Ratsbeschluss über die Wiederholung der Ratswahl verbleibt.
Das Gericht wertete die Aussagen von Langemeyer und Uthemann im Vorfeld der Wahl als "ein gesetzwidriger, die Entscheidung der Wähler möglicherweise beeinflussender Wahlfehler". Dieser habe die Ungültigkeit der Ratswahl und deren Wiederholung zur Folge.
Autor:Andreas Meier aus Dortmund-West |
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