Pressearbeit/Berichterstattung über die Übergriffe in der Silvesternacht

Die Berichterstattung über die Übergriffe in der Silvesternacht sowie die Polizeieinsätze in den Flüchtlingsunterkünfte hat viele Menschen verwundert, da die Veröffentlichungen der Presse zum Teil sehr unkritisch waren und sich die Journalisten an der "Verschleierungsmethoden" der politisch Verantwortlichen beteiligt haben.
Vielleicht liegt es an der Richtlinie 12.1 des Deutschen Pressekodex, in dem es um die Berichterstattung über Straftaten geht. Dort heißt es, dass die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter " zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten" nur dann erwähnt werden solle, "wenn für das Verständnis ein begründbarer Sachbezug besteht.".
Soll man dies als einen selbstgewählten Maulkorb der Journalisten verstehen?

Hinweis:
Die Richtlinie des Presserats stammt aus einer Zeit, in der bei den Straftaten von US-Soldaten in Deutschland sehr oft darauf hingewiesen wurde, dass es sich um "Schwarze" gehandelt habe.
Die Mahnung der Richtlinie war gut und klug - auch als es galt, die Diskriminierung der Roma abzubauen.
Die Mahnung ist heute ganz gewiss nicht falsch.
Sie bedarf aber der Justierung in der jeweiligen Zeit.

Autor:

Susanne Brethauer aus Dortmund-West

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