Klagen gegen den Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg eingereicht
Fünfzehn Jahre Bebauungsplan Steinsweg
Der Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg wurde mit Bekanntmachung in den Dortmunder Bekanntmachungen am 16.01.15 rechtskräftig.
Zuvor hatte er mit rot-schwarzer Mehrheit die politischen Gremien durchlaufen bis zuletzt auch noch die Grünen, die den Bebauungsplan bisher abgelehnt hatten, im Rat zugestimmt haben.
Der Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg ist der Nachfolger des Bebauungsplans Lü 148, mit dessen Aufstellung im Jahr 2000 begonnen und der im Januar 2004 rechtskräftig wurde.
Im März 2004 wurde der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Das Gericht erklärte im Dezember 2005 den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg nur schon wegen der mangelhaften Abwägung des Lärmschutzes für unwirksam, gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass alle anderen Einwendungen vom Gericht nicht geprüft wurden.
Die Stadt legte daraufhin im Januar 2006 beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision gegen das Urteil von Münster ein. Im März 2007 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil von Münster: Der Bebauungsplan ist unwirksam!
Im Oktober 2007 wurde dann mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes - dem Lü 148n – Steinsweg – begonnen, der jetzt, fast acht Jahre später, rechtskräftig wurde.
In beiden Planverfahren hat die Bürgerinitiative „Pro Oespeler Lebensraum e.V.“ insgesamt 253 Seiten Anregungen beim Stadtplanungsamt eingereicht.
Unzureichende Regenversickerung und somit Gefahr für die Altanlieger, Abstände zu den Hochspannungsleitungen, fehlerhafte Lärmgutachten, Klimaauswirkungen und Unterschiede zwischen Gebietsentwicklungsplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan waren einige Themen der Anregungen. Zu den Themen gab es in der Vergangenheit auch schon zum Teil gerichtliche Entscheidungen.
Im Endeffekt hat die Bürgerinitiative aber festgestellt, dass nur wenige Anregungen bei der Abwägung Berücksichtigung gefunden haben. Die Bi geht davon aus, dass die Anregungen
von den wenigsten Mitgliedern der Fraktionen SPD und CDU gelesen wurden oder wenn, einfach ignoriert werden. Dieser Bebauungsplan ist politisch gewollt, koste es was es wolle.
Jetzt wurde von zwei Klägern der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.
Autor:Judith Zimmermann aus Dortmund-West |
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