Gericht kippt Verbot gegen Nazi-Aufmarsch am 1. Mai
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot des Dortmunder Polizeipräsidenten für die geplanten Naziaufmärsche am Abend des 30. April sowie am 1.Mai in Dortmund aufgehoben.
Polizeipräsident Gregor Lange hat diese Entscheidung zur Kenntnis genmommen - und nun seinerseits beim Oberverwaltungsgericht Münster als nächster Instanz Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.
Unabhängig von der Revisionsentschiedung setzt die Dortmunder Polizei ihre
Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am Maifeiertag (Donnerstag) zunächst fort.
Autor:Dietmar Nolte aus Dortmund-West |
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