Planungen werden transparenter
Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg öffentlich ausgelegt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Lü 148n - Steinsweg geht inzwischen in die 6. Woche.
Die Offenlegungszeit nach §3 Abs. 2 BauGB wurde von vier auf sechs Wochen verlängert, da die Unterlagen sehr umfangreich sind.
Die Präklusion nach § 47 Absatz 2a VwGO ist seit dem 02.06.2017 ersatzlos gestrichen. Hier wurde geregelt, dass bei verspäteten Einwendungen oder keinen Einwendungen während der öffenlichen Auslegung, kein Klagerecht besteht.
Der Wegfall des § 47 Absatz 2a VwGO macht den Bürger unberechenbarer für die Kommunen. Die Kommunen sind gut beraten, die fristgerecht eingehenden Stellungnahmen sorgfältig zu bearbeiten und abzuwägen.
Die Stadt Dortmund geht inzwischen neue Wege bei den öffentlichen Auslegungen.
So kann man im Internet und im Bauplanungsamt jetzt die Anregungen einsehen, die fristgerecht abgegeben wurden, gleichzeitig auch den größten Teil der Gutachten.
Das macht die Planungen für den interessierten Bürger transparenter.
"Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die wesentlichen der oben genannten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen auf die Dauer von sechs Wochen vom 20.05. bis 01.07.2019 einschließlich
im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, 4. Etage, zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich aus:
montags bis mittwochs
7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
donnerstags
7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
freitags
7.30 bis 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Während dieser Zeit ist es möglich, sich schriftlich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim Stadtplanungs und Bauordnungsamt, Zimmer 308 oder 421, zu äußern.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Seite des Stadtplanungsamtes unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen werden. Hier ist es ebenfalls möglich, Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Überdies besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den Rufnummern (0231) 50-2 26 83 und (0231) 50-2 37 63 zu vereinbaren.
Darüber hinaus besteht auch Gelegenheit, den Änderungsentwurf und die Begründung in der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund, einzusehen.
Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen sind unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, die konkreten Öffnungszeiten telefonisch
unter (0231) 50-0 oder im Internet unter
www.stadtdortmund.de zu erfragen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können."
Autor:Judith Zimmermann aus Dortmund-West |
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