Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg frühestens 2020 endgültig rechtskräftig?

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Die unendliche Geschichte geht weiter - Stadt startet vierten Anlauf!

Der Bebauungsplan (B-Plan) Lü 148n – Steinsweg wurde am 03.05.17 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster für unwirksam erklärt, eine Revision wurde nicht zugelassen. (7 D 25/15.NE)

Auch die Neuaufstellung des B-Plans Lü 148n, steht unter der kritischen Beobachtung der Bürgerinitiative (Bi) Pro Oespeler Lebensraum.

CDU-Fraktion bittet Verwaltung um Stellungnahme

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.07.17 - unter Tagesordnungspunkt 4.14 Bebauungsplan "Lü 148 Steinsweg" - hat die CDU-Fraktion die Verwaltung um Stellungnahme zum Lü 148n gebeten.

Die Fraktion bat um einen umfassenden Sachstandbericht zum Planungsstand, Gründe des OVG-Urteils - begangene formale Fehler, missverständliche Erläuterungen -, die zur Unwirksamkeit des B-Plans geführt haben und wann mit der Aufnahme des Planverfahrens und dem Satzungsbeschluss zu rechnen sei.

Die Verwaltung nimmt Stellung

In gleicher Sitzung beantwortete Stadtrat Lutger Wilde die Anfrage und ging auf die Formulierung, die zur Nichtigkeit geführt hatte, ein:
In allen drei Offenlegungsbekanntmachungen heißt es: „Der Bebauungsplan Lü 148 wurde im Rahmen einer Normenkontrollklage für unwirksam erklärt. Er wurde in seinen wesentlichen Grundzügen vom Gericht zwar bestätigt, jedoch für unwirksam erklärt, weil mögliche aktive Lärmschutzmaßnahmen an dem östlichen und südlichen Siedlungsrand der geplanten Neubausiedlung nicht ausreichend abgewogen wurden.“

Nach Auffassung des Gerichtes würde diese Formulierung Planbetroffene davon abhalten, rechtzeitig ihre Anregungen abzugeben. Sie könnten zu der Einschätzung kommen, dass Einwendungen, jenseits der Lärmproblematik, gerichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben könnten.

Diese Formulierung würde auch nicht die gerichtl. Entscheidung des OVG Münster 2005 und die des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) Leipzig 2007 zum Lü 148 richtig wiedergeben. Beide Gerichte hatten darauf hingewiesen, dass Aspekte wie Bergbau, Elektrosmog, Niederschlagsentwässerung und Verkehr nicht erörtert wurden, hatten also nicht darüber entschieden, ob eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat.

In dem Schreiben des Stadtrats heißt es weiter, dass sich die Aussage, der Bebauungsplan wäre in den Grundzügen bestätigt worden, lediglich auf die strittige städtebauliche Argumentation im Umgang mit den Lärmimmissionen an der Ewald-Görshop-Straße und dem Steinsweg beziehen würde.
Dies wäre auch in der Verwaltungsvorlage zum Satzungsbeschluss erklärt worden.

Pro Oespeler Lebensraum e.V.: Fehler zieht sich durch alle Verwaltungsvorlagen und Dortmunder Bekanntmachungen

In der Kurzfassung der Vorlage auf S. 3 wurde aber genau der o.g. Wortlaut, den das Gericht bemängelt, wiedergegeben. Diese Argumentation zog sich durch alle Verwaltungsvorlagen und Dortmunder Bekanntmachungen und wurde von Pro Oespel immer wieder bemängelt.
Selbst bei der Bekanntgabe der Rechtskraft in den Dortmunder Bekanntmachungen vom 16.01.15 wird unter Planungsziel mit dem beanstandeten Wortlaut argumentiert, so die Bi.

Urteil des OVG Münster und BVerwG Leipzig hat bundesweit Beachtung gefunden

Bundesweit hätte das Urteil zum Lü 148 Beachtung gefunden, so Wilde, weil das BVerwG Leipzig entgegen dem Urteil des OVG Münster, eine Straßenrandbebauung aus städtebaulichen Gründen an Straßen mit hohen Überschreitungen der Orientierungswerte des Schallschutzes akzeptiert hat.

Keine Neuaufstellung des  B-Plans, nur planergänzendes Verfahren

Lt. Wilde ist keine komplette Neuaufstellung des B-Plans notwendig, nur ein planergänzendes Verfahren. Die 4. Offenlegung würde jetzt vorbereitet. Man habe sofort nach dem Urteil die
Arbeiten wieder aufgenommen. Momentan würde überprüft, welche Gutachten neu erstellt werden müssen und welche nur aktualisiert werden. Der Umweltbericht mit dem Artenschutzgutachten und dem neuen Aspekt Bodenschutz müsse aktualisiert werden. Im Falle, dass die älteren Verkehrsprognosen korrigiert werden, müsse auch das Lärmgutachten überarbeitet werden.
Durch den neuen Landesentwicklungsplan, der für die Abstände zu den Hochspannungsleitungen neue Grundsätze vorgibt, ist auch die Abwägung und Argumentation neu zu erarbeiten.

Zeitpunkt für Satzungsbeschluss und Rechtskraft ungewiss

Da es verschiedene Fragen zu klären gibt, kann noch kein Zeitpunkt für den Satzungsbeschluss genannt werden, angestrebt würde Mitte 2018. Ab Satzungsbeschluss besteht dann ein Jahr die Möglichkeit, den Bebauungsplan per Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen.
Mit einer erneuten Klage sei zu rechnen. Bis zur Entscheidung des OVG Münster werden dann nochmals zwei Jahre vergehen.

Bi kritisiert: Unwirksamkeit wurde bis heute nicht bekannt gegeben

Bis heute hat die Stadt die Unwirksamkeit des B-Plans Lü 148n - Steinsweg nicht öffentlich bekanntgeben und ebenfalls die Rechtskraft auf ihrer Internetseite „Bebauungsplanauskunft“ noch nicht gelöscht, obwohl das Urteil schon Wochen rechtskräftig ist und sie keine Rechtsmittel eingelegt hat.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Wie man der örtlichen Presse entnehmen konnte, plant die Stadt für Oktober die Bekanntgabe der Unwirksamkeit, gleichzeitig würde dann die Rechtskraft auf der Internetseite "Bebauungsplanauskunft" gelöscht.

In der vierten Runde wird Pro Oespel den Klägern zusätzlich einen auf Umweltrecht spezialisierten Anwalt zur Seite stellen.

Autor:

Judith Zimmermann aus Dortmund-West

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