Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg - Beteiligung der Öffentlichkeit zum dritten Mal!

Bebauungsplan muss an die aktuellen Urteile des Oberverwaltungsgerichtes NRW angepasst werden.


In der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.02.14 waren Oberbürgermeister Ullrich Sierau und der Verwaltungsvorstand zu Gast.

Sie arbeiteten einen mehrseitigen Fragenkatalog ab, den die Fraktionen im Vorfeld der Verwaltung übergeben hatten.

Bündnis 90/Die Grünen hatten um den Stand des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg gebeten.

Dazu nahm der Leiter des Stadtplanungsamtes Lutger Wilde Stellung:
Der Senat des Oberverwaltungsgerichtes hätte sich neu gebildet und wechselt ständig. Demzufolge würden immer neue Urteile mit Sichtweise des geltenden Rechts wie Bebauungspläne behandelt werden und aufgehoben werden gefällt.
Dies hätte zur Folge, dass viele Bebauungspläne, die vor dem Oberverwaltungsgericht beklagt, gekippt würden.
Meistens kommt es erst gar nicht mehr zu einer Überprüfung der Bebauungspläne, da die B-Pläne schon an den Formalien der Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung scheitern.

Die Städte müssten ihre B-Pläne überarbeiten.

Ständig würde die Stadt Dortmund über neue Urteile informiert.

Da die Stadt mit einer erneuten Klage gegen den Bebauungsplan Steinsweg rechnet, muss er so aufgestellt werden, dass er klagesicher ist. Deshalb wurden alle neuen Urteile, die auch den
Lü 148n - Steinsweg betreffen, in den Bebauungsplan eingearbeitet, sodass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig wird.

Im Frühjahr würde der Bebauungsplan Steinsweg erneut öffentlich ausgelegt, mit dem Ziel, dass im Spätsommer oder Herbst mit der Satzungsfassung des neuen B-Plans, der die Hürde am Oberverwaltungsgericht Münster nehmen kann, gerechnet wird.

Der Bebauungsplan müsse sorgfältig aufgestellt werden, damit er rechtssicher ist.

Frank Meyer - Bündnis 90/Die Grünen - merkte noch einmal an, dass die 40 m Abstand zu den Höchstspannungsleitungen völlig unzureichend wären. Man solle die Abstände zu den Leitungen vergrößern.

Lutger Wilde antwortete darauf, dass während des Dortmunder Stromtrassenmessprogramms auch am Steinsweg gemessen wurde. Zum Offenlegungsbeschluss würden auch die Messergebnisse vorliegen und zusammen mit der Vorlage zum Lü 148n der Bezirksvertretung vorgelegt, die dann entscheiden kann, wie sie damit umgehen möchte. Der Sicherheitsabstand laut Abstandserlass NRW von 40 m wäre ein sicherer Bereich.

Kaum ein Bebauungsplan in Dortmund dürfte dreimal offengelegt worden sein.

Dies beweist, dass bei genauer Überprüfung immer ein Haar in der Suppe gefunden werden kann. Man muss sich nur Mühe geben!

Der Unterschied zwischen Bürgerinitiativen und Politik ist: Die Bürgerinitiative prüft und hinterfragt, die Politik nickt nur ab!

Erneut stellt sich wieder die Frage, warum SPD und CDU diesen Bebauungsplan unbedingt durchboxen wollen.

Er entwickelt sich immer mehr zu einem "Paradebeispiel"!

Autor:

Judith Zimmermann aus Dortmund-West

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