Aus dem Rathaus und der Bezirksvertretung Lütgendortmund
Änderung des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - Neubau einer Kindertagesstätte und Wohnungen für Menschen mit Behinderung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 20.03.19 hieß es unter Tagesordnungspunkt
4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13155-19)
Diese Vorlage stand in der Sitzung der Bezirksvertretung Lügendortmund am 12.03.19 unter Tagesordnungspunkt 11.1 zur Debatte.
Hier geht es um den geplanten Bau einer Kindertagesstätte und Wohnungen für Menschen mit Behinderung in einem Gebäude in Lütgendortmund Ecke Limbecker Str./Westermannstr..
Die Verwaltungsvorlage wurde in der Bezirksvertretung wegen der verkehrlichen Erschließung heftig diskutiert und war schon aus der Februar Sitzung in die Märzsitzung verschoben worden.
Für die Märzsitzung hatte man sich dann zwei Mitarbeiter der Verwaltung zur Berichterstattung eingeladen.
Eigentlich sagte die Berichterstattung aber nicht mehr aus wie schon der Verwaltungsvorlage und den dazu gehörigen Plänen zu entnehmen ist.
Die Zufahrt zum Wohnheim erfolgt südl. des Grundstücks Limbecker Str. 59 (ist in der Verwaltungsvorlage falsch angegeben). Das Gebäude soll über zwei Eingänge verfügen, einen für die Kita und einen für das Wohnheim, beide jeweils von der Westermannstraße aus zu erreichen.
Die Kita wird über die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze verfügen, die Einrichtung einer Hol- und Bringzone ist an dieser Stelle wegen beengter Verhältnisse nicht möglich. Um das Projekt zu realisieren, müssen möglicherweise für den Gehweg private Grundstückflächen in Anspruch genommen und die Bushaltestelle nach Osten verlegt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die „Musikkita Fliewatüt e.V.“ in er Limbeckerstraße 70 untergebracht, südlich der Limbecker Straße, in der Nähe zweier Grundschulen, eines Sportplatzes und einer Turnhalle.
Dieser Standort erscheint bezüglich der Verkehrssituation geeigneter als in der Westermannstraße in der Nähe der Kreuzung Limbecker Straße, wenn man an den täglichen Hol- und Bringverkehr denkt.
An Kitas und auch an Grundschulen herrschen oft chaotische Zustände, da die Kinder am besten gleich bis ins Gebäude gefahren werden sollen. In Zeiten des Hol- und Bringverkehres sind die Bereiche vor Schulen und Kindergärten nur mit äußerster Vorsicht zu befahren, damit nicht noch die Kinder, die aus Autos springen oder zwischen parkenden Autos hervorsprinten unter die Räder kommen. Vorsicht muss man aber auch wegen hektisch rangierenden Fahrern walten lassen.
Da nützt es wenig, Hol- und Bringzonen einzurichten, die werden nicht angenommen, obwohl sie z.B. in Kley so eingerichtet sind, dass die Kinder fußläufig, ohne unbewohnte Bereiche und stark befahrene Straßen queren zu müssen, die Grundschule erreichen können. Und die Zeiten, in denen Eltern ihre Kinder zu Fuß zur Schule oder Kita bringen, sind schon lange vorbei, zumindest bei den meisten.
Zu überlegen wäre eine Drehung des Baukörpers, so dass die Erschließung der Kita über die Limbecker Straße erfolgen würde.
Und dann in der Nähe des Kreuzungsbereiches ein absolutes Halteverbot einzurichten.
Die Empfehlung zum Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund wurde mehrheitlich mit drei Enthaltungen – Grüne und Linke – von der Bezirksvertretung abgelehnt, da hier reichlich Klärungsbedarf bezüglich der verkehrlichen Erschließung besteht und ebenfalls wegen der Örtlichkeit der Kita.
Der Bezirksbürgermeister Heike Brankamp – SPD – könne der Verwaltung mehrere Grundstücke nennen, die besser geeignet wären und einen größeren Bau der Kita ermöglichen, als das in der Westermannstraße.
Rührig, rührig der Herr Bezirksbürgermeister, wenn es um das eigene Umfeld geht. Aber das sollte man auch anderen zugestehen und nicht mit dem Finger auf sie zeigen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wendete sich das Blatt aber.
Carla Neumann-Lieven – SPD – Fraktion betonte, dass sie nicht gegen den Bau der Kita seien, sondern nur gegen dadurch erzeugten Elternverkehr. Die „Musikkita Fliewatüt“ braucht dringend neue Räume. Ja, die SPD möchte die Kita bauen, aber es solle ein Prüfauftrag an die Verwaltung gehen wie man an der Stelle den Verkehr entzerren könnte.
Ursula Hawighorst-Rüßler - Fraktion Bündnis90/Die Grünen – betonte, dass man ja verrückt wäre, wenn man den Platz nicht nutzen möchte. Dieses Vorhaben müsse unterstützt werden, auch gegen die örtliche Politik. Parkplätze müssen nicht vor die Kita, denn es gebe gute Konzepte für den Parkverkehr weg von der Einrichtung.
Da scheint Fr. Hawinghorst-Rüßler die Eltern zu unterschätzen. Nah, näher, ganz nah, ist die Devise.
Uwe Waßmann – Sprecher der CDU-Fraktion – stimmte der Vorlage zu. Man möchte aber gerne den Prüfauftrag der SPD mit aufnehmen. Optimal würde die Situation an diesem Ort nicht. Die Eltern sollen sich aber anders aufstellen.
Christian Gebel - Fraktion DIE LINKE & PIRATEN – hält das Vorhaben für sinnvoll. Man solle aber in der Bezirksvertretung Lütgendortmund nachfragen, was man besser machen könnte.
Die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund wurde mehrheitlich, mit einigen Enthaltungen, beschlossen.
Der nächste Schritt wird die Erarbeitung einer Vorlage für den Beschluss zur Offenlegung des geänderten Bebauungsplanes sein.
Hier wurde einmal mehr klar, wie wenig Gewicht die Stimmen der Bezirksvertretung haben. Politik wird im Rathaus gemacht, weit weg von denen, die sich mit den Örtlichkeiten auskennen.
Aber die Bezirksvertretung macht es ja nicht anders, sie entscheidet über Vorhaben ohne die Örtlichkeiten und Probleme überhaupt richtig zu kennen. Da werden nicht einmal die Verwaltungsvorlagen und die Gutachten genau unter die Lupe genommen.
Wenn der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt ist, sollten die Bürger auch davon Gebrauch machen, Anregungen zur Änderung beim Planungsamt einzureichen.
Sollten die Eigentümer später erhebliche Beeinträchtigungen erleiden und haben dies nicht zuvor bei der Stadt schriftlich eingereicht, haben sie keinerlei Chance mehr, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.
Dabei haben die unmittelbar betroffenen Bürger die größte Chance, auf das Vorhaben einzuwirken, zumal es hier auch noch um die mögliche Inanspruchnahme privater Flächen geht. Sollten Grundstückseigentümer ein angemessenes Kauf- bzw. Entschädigungsangebot ausschlagen, muss ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden und das geht nicht mal so eben.
Autor:Judith Zimmermann aus Dortmund-West |
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