Dortmund: Vorschläge für Öffnungsplan der IHK in der Corona-Krise
Wirtschaft steht auf der Kippe

Nach monatelangem Lockdown fordert die IHK Dortmund einen langfristig ausgerichteten Öffnungsplan, der für geschlossene Unternehmen Perspektiven schafft. Enthalten sollte der Plan  nachvollziehbare Hygienevorgaben, die Nutzung von Schnelltests, aber auch Vorgaben für Verfahren, wenn die Infektionszahlen steigen.
  • Nach monatelangem Lockdown fordert die IHK Dortmund einen langfristig ausgerichteten Öffnungsplan, der für geschlossene Unternehmen Perspektiven schafft. Enthalten sollte der Plan nachvollziehbare Hygienevorgaben, die Nutzung von Schnelltests, aber auch Vorgaben für Verfahren, wenn die Infektionszahlen steigen.
  • hochgeladen von Antje Geiß

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier, bis zum 3. März eine Öffnungsstrategie vorzulegen, begrüßt die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund. „Wir wissen nicht, wie sich die Virusmutationen weiterentwickeln werden. Aber wir wissen, wie sich die Lage bei den Unternehmen entwickeln wird, wenn die Unternehmen nicht bald klare Perspektiven in Aussicht gestellt bekommen“, betont IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. Unter Wahrung der für das Infektionsgeschehen notwendigen Rahmenbedingungen hat der Zusammenschluss der 16 Kammern in Nordrhein-Westfalen, Vorschläge für einen verbindlichen Öffnungsplan entwickelt und den Ministerien zur Unterstützung der Planung zur Verfügung gestellt.

„Die wochenweise Verlängerung des Shutdowns lässt die Motivation und das Vertrauen der Unternehmen schwinden. Dabei hat sich die Gesamtsituation der Schutz- und Hygienemaßnahmen seit Beginn der Pandemie deutlich verbessert.

Schutz deutlich verbessert

Wir haben mittlerweile genug Masken und Desinfektionsmittel, Luftfilteranlagen, Schutzausstattung in Geschäftsräumen, Abstandsregelungen, Zugangsbeschränkungen oder Wegweiser. Mit digitalen Tools für ein Gästemanagement könnten Kontakte im Notfall nachverfolgt werden. Schnelltests werden immer praktikabler. Und nicht zuletzt haben wir jetzt einen Impfstoff“, so Dustmann. Hier die Stellungnahme der IHK: 

IHK: Wirtschaft auf der Kippe

  • Die Konjunkturumfrage zu Jahresbeginn 2021 der IHKs in NRW zeigt, dass sich die Spaltung der Wirtschaft in den offenen und geschlossenen Branchen verfestigt. Gerade wenn das Bild der gesamten Wirtschaft noch eine erstaunlich robuste Lage wiedergibt, ist es umso wichtiger, den seit Monaten geschlossenen und für die Standortattraktivität zentralen Wirtschaftsbereichen dringende konkrete Perspektiven zu bieten. Denn zunehmend wird deutlich, dass auch solche Branchen in die Krise geraten, die mittelbar von den geschlossenen Branchen abhängen. Auch in Teilen der Bau- und Immobilienbranchen verliert die Konjunktur an Dynamik. Unternehmen in internationalen Wertschöpfungsketten blicken kritisch auf die Diskussion um neuerliche Grenzschließungen.

Insolvenzrisiko steigt

  • In den geschlossenen Branchen steigt das Insolvenzrisiko. Bereits jetzt stellen einige Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit auch ohne Insolvenz ein. Zusätzlich verschiebt sich etwa im Handel oder in der Gastronomie der Wettbewerb zugunsten von Online- oder Liefergeschäften mit der Gefahr einer weiteren Monopolisierung auf wenige digitale Plattformen. Vielen geschlossenen Unternehmen fehlen zudem die Mittel, auf den Strukturwandel aus Digitalisierung, Energiewende und nachhaltigem Wirtschaften zu reagieren. Nach Monaten des Überlebenskampfes sinkt die Motivation, Teams fallen auseinander, eine langfristige Planung gelingt kaum mehr und auch die Suche nach einer Nachfolge bleibt erfolglos.
  •  Seit Beginn der Krise steuert der Staat mit einem breiten Förderinstrumentarium gegen und versucht, die ökonomischen Folgen zu lindern. Zunehmend wird deutlich, dass er bei der Förderung an bürokratische wie ökonomische Grenzen stößt und politisches Handeln den Wettbewerb als zentrale Triebfeder aller wirtschaftlichen Tätigkeit nicht dauerhaft ersetzen kann.
  • Die Schließung von Unternehmen behindert auch die betriebliche Ausbildung. Denn geschlossene Unternehmen, die praktisch nicht ausbilden können, tun sich schwer, überhaupt noch Ausbildungsplätze anzubieten. Als Spätfolge der Pandemie drohen somit verstärkt Fachkräfte-Engpässe.
  • Mit der Dauer des Lockdowns ändert sich das Verbraucherverhalten beim Einkaufen, Reisen oder auch bei den personenbezogenen Dienstleistern. Insbesondere in den Innenstädten und an den touristischen Standorten stehen ganze Standortverbünde auf dem Prüfstand. Eine einfache Rückkehr zur Situation von vor der Krise wird es nach dem Lockdown nicht geben.

Inzidenzwert für Öffnung festlegen

  •  Die Hoffnung auf eine baldige Öffnung, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, ist zentral für das Vertrauen in die Schutzmaßnahmen. Bei sinkendem Infektionsgeschehen und zunehmenden Impfungen sollte daher jetzt eine verlässliche Öffnungsperspektive für die geschlossenen Branchen vorbereitet werden.
  •  Um Planbarkeit herzustellen, sollte jetzt angesichts des derzeitigen Rückgangs der Inzidenzzahlen ein Öffnungsplan festgelegt werden, ab wann die Öffnung von Betrieben sowie der Kultur- und Bildungseinrichtungen vorbereitet wird.
  • Nach den Monaten der Schließung müssen die Unternehmen wieder Vertrauen fassen. Daher bedarf es für die erneute Öffnung einer Vorbereitung mit ausreichendem Vorlauf von mindestens zwei Wochen und einer ökonomisch belastbaren Perspektive besonders für die betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Wenn dies nicht gelingen kann, werden bei fortgesetzter Schließung weitere finanzielle Unterstützungen erforderlich.
  • Als Teil des Öffnungsszenarios sollte ein klares Vorgehen für den Fall eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen verabredet werden, damit die Unternehmen auf Grundlage der Inzidenzzahlen frühzeitig selbst eine Risikoabschätzung vornehmen können.

Über alle Bundesländer

  • Ein Öffnungsszenario sollte darüber hinaus möglichst flächendeckend über die Bundesländer abgestimmt werden, um regional divergierende Regelungen und unerwünschtes Pendelverhalten wie im Frühjahr 2020 zu verhindern. Die Entwicklung bei den europäischen Nachbarn gilt es dabei ebenso zu beachten.
  •  Dennoch gilt auch, dass nicht auf den Letzten gewartet werden kann. Mit der Perspektive auf weitere Öffnungen und mehr Normalität entsteht ein wichtiger Anreiz, durch das eigene Verhalten zur Reduktion des Infektionsgeschehens beizutragen und gleichzeitig eigene Freiheiten zurückzuerhalten.

Anreiz für besseren Infektionsschutz 

  • Angesichts der Gefahren eines neuerlichen Anstiegs der Infektionen steht auch für die Wirtschaft in NRW außer Frage, dass eine Öffnung an das damit verbundene Infektionsrisiko gebunden sein muss.
  • Für die Öffnung sollte daher ausschlaggebend sein, wie es in dem jeweiligen Geschäftsmodell gelingt, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Eine Öffnung allein nach Branchenklassen kann dem nicht gerecht werden. Wie die vergangenen Monate gezeigt haben, folgen aus einer starren Einteilung Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen. Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, sollten vergleichbare Regeln gelten, damit der Schutzgedanke nachvollzogen werden kann. Wer diese Regeln einhält, sollte öffnen können. Wer sie nicht einhält oder einhalten kann, sollte nicht öffnen dürfen.

Anreiz für Investitionen

  • Durch klare Bedingungen für die Öffnung erhalten die Unternehmen den wichtigen Anreizrahmen, um ihr Geschäftsmodell anzupassen und in ihre Zukunft zu investieren.
  • Im besten Fall können die geöffneten Unternehmen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen nicht weiter zu verbreiten. Über verpflichtende Hygiene- und Schutzmaßnahmen in den Unternehmen für Mitarbeiter und Kunden steigt die Sorgfalt im Umgang miteinander. Durch digitale Konzepte zur Kundensteuerung, Kontaktvermeidung, Terminvereinbarungen können die Öffnungen zur Nachverfolgung beitragen. Schon heute bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern Schnelltests an und erhöhen so die Transparenz über die Infektionen. In Zukunft könnten bei Veranstaltungen oder touristischen Destinationen bei einem Wiedererstarken des Infektionsgeschehens als Alternative zu einem dritten Lockdown sogar in Innenstädten und Einkaufszentren über Schnelltest der Zugang geregelt werden. Viele Unternehmen sind zudem bereit, bei den Impfungen ihrer Belegschaften aber auch weitere Bevölkerungsteile zu unterstützen. Zudem kann es in Betrieben bspw. mit Außengastronomie leichter gelingen, Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten als bei privaten Treffen.

Langfristige Perspektive & Resilienz erhöhen

  • Eine Kombination aus positiven Anreizen und Vorgaben kann dazu führen, dass die Wirtschaft insgesamt ihre Resilienz gegenüber der aktuellen aber auch gegenüber zukünftigen Pandemien stärken kann. Sie gibt den Unternehmen eine Zielrichtung und schafft Motivation, die Krise anzunehmen und in ihre Zukunft zu investieren. So könnte es gelingen, gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen.
  • Die Pandemie wird die Wirtschaft sowie das Kundenverhalten über das Jahr 2021 hinaus prägen. Gegebenenfalls droht – trotz Impfungen – ein späterer Wiederanstieg der Infektionszahlen. Mit dem Öffnungsszenario sollte daher ein Perspektivplan definiert werden, um einen weiteren Lockdown abzuwenden. In diesem Kontext sind aktuelle Entwicklungen, auch vor dem Hintergrund anstehender branchenspezifischer Lockerungen, wissenschaftlich zu begleiten, um neue Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen und Infektionsherde zu gewinnen. Gleichzeitig sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die absehbaren strukturellen Veränderungen - etwa in den Innenstädten oder durch die Digitalisierung - gestalten zu können.

Vorschläge für verbindlichen Öffnungsplan

Nach über 3 Monaten des Lockdowns brauchen die besonders betroffenen Branchen eine verbindliche Öffnungsperspektive. Unter Wahrung der für das Infektionsgeschehen notwendigen Rahmenbedingungen hat IHK NRW Vorschläge für einen verbindlichen Öffnungsplan entwickelt:

1. Langfristig ausgerichteter Perspektivplan

Die Pandemie wird die Einkaufs- und Tourismusquartiere, dortige Geschäfte sowie das Kundenverhalten über das Jahr 2021 prägen. Gegebenenfalls droht – trotz Impfungen – ein späterer Wiederanstieg der Infektionszahlen. Ein Perspektivplan sollte definieren, welche Maßnahmen dann greifen und wer wie zu reagieren hat, um einen erneuten harten Lockdown abzuwenden. In diesem Kontext sind aktuelle Entwicklungen, auch vor dem Hintergrund anstehender branchenspezifischer Lockerungen, wissenschaftlich zu begleiten, um neue Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen und Infektionsherde zu gewinnen. Für zielgenaue Maßnahmen ist es daher wichtig, mehr Wissen über das Infektionsgeschehen zu gewinnen. Schon über kleinere Anpassungen der Datenerfassung (bspw. der Beruf der infizierten Person) könnte die Gefahrenabschätzung des Infektionsrisikos in den Branchen verbessert werden.

2. Vorgaben in der Corona-Schutzverordnung

Insbesondere Hygienevorgaben müssen eindeutig definiert und nachvollziehbar sein, damit Unternehmen diese entsprechend umsetzen können und wissen, was konkret zu welchem Zeitpunkt von ihnen erwartet wird. Auch für die lokalen Ordnungsbehörden sind klare Regelungen wichtig, um eine flächendeckende Gleichbehandlung sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, beispielsweise hinsichtlich der Begriffsdefinitionen (u. a. „Sortimentsschwerpunkt“; wird diese nach Verkaufsflächen-, Umsatz- oder Absatzanteil berechnet?). Entsprechende Konkretisierungen sollten mittels anschaulicher Kataloge, Checklisten o. ä. erfolgen.

3. Innovationen fördern und belohnen

Die Infektionsgefahr kann in allen geschlossenen Unternehmen durch innovative Technologie reduziert werden. Denkbar ist der Einsatz von Luftreinigungs- und Luftfilteranlagen oder CO2-Messgeräten. Die „Innovationsklausel“ in der Corona-Schutzverordnung greift dies bereits auf. Um den Einsatz solcher Maßnahmen zu forcieren, sollten die Unternehmen bei der Anschaffung und Installation entsprechender Technik finanziell und durch Nutzung besonderer steuerlicher Abschreibungsbedingungen unterstützt werden.
Zudem sollten sie im vertretbaren Rahmen von den Investitionen profitieren können, etwa indem Auflagen reduziert werden. In den Ansatz sollten auch Immobilieneigentümer einbezogen werden, die entsprechende Rahmenbedingungen für Gewerbemieter schaffen (z. B. Lüftung) oder bereits installiert haben.

4. Schutz durch Eigeninitiative der Unternehmen

Mit den Öffnungen sollten Maßnahmen einhergehen, die stärker auf die unternehmerische
Eigenverantwortung setzen und so Anreize schaffen, das Infektionsgeschehen - etwa über den freiwilligen Einsatz von Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie digitalen Tools zum Besucher-/ Gästemanagement zur Kontaktnachverfolgung - zu minimieren.
Chancen der Digitalisierung nutzen:
Digitale Instrumente wie die Corona-App des Bundes aber auch andere Tools, die viele Unternehmen bereits nutzen, können dazu beitragen, das Infektionsgeschehen nachzuvollziehen. Ihre Wirksamkeit ist von der Zahl ihrer Nutzer sowie den technischen Spezifikationen abhängig. Um die Nutzerzahl zu erhöhen und zur Kontrolle des Infektionsgeschehens beizutragen, sollte eine Funktionsausweitung geprüft werden. Eine Übersicht weiterer digitaler Instrumente, die das Infektionsrisiko senken könnten, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag zusammengestellt (DIHK).
Hygienekonzepte und Rückverfolgbarkeit:
Über branchenspezifische, ggf. auch auf bestimmte
Unternehmenstypen bezogene Hygienekonzepte kann das Infektionsrisiko minimiert werden. Bereits im ersten Lockdown haben Unternehmen eigene Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der Infektionswege auch über Apps ergriffen. Unternehmen, die die Rückverfolgbarkeit gewährleisten, könnten eine vereinfachte Öffnungsperspektive erhalten.
Schnelltests als Zugangsvoraussetzung:
Sobald Schnelltestverfahren günstiger und sicherer werden, könnte man darüber nachdenken, über negative Corona-Schnelltests (Selbsttests ohne medizinisch ausgebildetes Personal) den Eintritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen zu ermöglichen. In Zeiten eines wieder ansteigenden Infektionsgeschehens könnte dies sogar als Alternative zu einem harten Lockdown für Ladenlokale gelten. Positiver Nebeneffekt wäre eine landesweite Steigerung des Testvolumens. Das würde
Infektionen aufdecken und deren Rückverfolgbarkeit ermöglichen. Sobald ein Nachweis erbracht ist, dass bei geimpften Personen kein Infektionsrisiko mehr besteht, sollte geprüft werden, ob dann der Zugang zu den Einrichtungen ohne Schnelltest offenstehen könnte. So könnte in der Übergangszeit eine ökonomisch tragfähige Öffnungsperspektive entstehen.

5. Starthilfe für die Wiedereröffnung

Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 hat das MWIDE das etablierte Förderprogramm „Digitalen und stationären Handel zusammendenken“ in ein Sofortprogramm zur Abmilderung der Corona-Folgen umgewidmet. Solche Ansätze für die Zeit des Wiederanfahrens der Einkaufsquartiere, des Gastgewerbes und des Tourismus sind wünschenswert, um den geschlossenen Branchen Perspektiven zu bieten und die Unternehmen im Strukturwandel zu stärken. Ansatzpunkte für eine Förderung könnte die Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Investitionen in Schutz- und Hygienemaßnamen im Betrieb sowie im Umfeld, das Marketing-Budget von Unternehmen sowie lokale Werbe- und Interessengemeinschaften (das für das Wiederanfahren notwendig ist) oder eine Kampagnen-Förderung zum „Sicheren Einkaufen“ oder „Sicherer Genuss in der Gastronomie“ bieten. Sobald es die Infektionslage zulässt, könnten auch Stadtfeste u. ä. einer besonderen Förderung erfahren. Schließlich organisieren diese Veranstaltungen meistens genau die Branchen, die nun von der Pandemie besonders betroffen sind.

6. Lösungen für besonders belastete Branchen

Personenbezogene Dienstleister, Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Messen: Auf der Grundlage von Inzidenzkorridoren sollten Dienstleister wieder öffnen und auch Veranstaltungen stattfinden können. Differenzierungen in bestimmte Betriebsformen bzw. Veranstalter sind grundsätzlich nicht erforderlich (Ausnahme: Großveranstaltungen und Messen), unter der Voraussetzung das wirksame Hygienekonzepte vorliegen. Bei Großveranstaltungen und Messen sind besonders die Zu- und Abflussbewegungen der Besucher mit in die Hygienekonzepte einzubeziehen. Ebenso sind bei Großveranstaltungen Limitierungen der Besucherzahlen vorzugeben sowie besonders strenge Anforderungen an die Umsetzung digitaler Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung zu stellen. Bereits im Sommer 2020 sind solche Konzepte bei
Großsportveranstaltungen wirksam umgesetzt worden.

Außengastronomie und Outdoor-Tourismus:
Da der größte Teil der Infektionen auf Aerosole rückführbar ist und Aerosolübertragungen außerhalb geschlossener Räume unwahrscheinlicher sind, sollten für die Außengastronomie bzw. Außenbereiche aller Unternehmen sowie für den Outdoortourismus mit angepassten Hygienekonzepten (z.B. Stadtführungen, Outdoortraining im Bereich Fitness, Hundeschule …) eine Öffnung ermöglicht werden.
Clubs, Discotheken, Tanzlokale: In Abhängigkeit des weiteren Infektionsgeschehens sollte auch die Öffnung von Clubs, Discotheken und Tanzlokale vorbereitet werden. Über die Festlegung der maximalen Gästezahl, der Erfordernis der Voranmeldung mit Nennung der persönlichen Daten hinausgehend könnte evtl. ein vor Ort durchzuführender Corona-Schnelltest bzw. ein aktueller Corona-Test zweckmäßig sein.
Reisebüros und Tourismus:
Für die Reisesaison 2021 sollten nun Regelungen entwickelt werden, die eine
Öffnung der verschiedenen Tourismusangebote ermöglichen. Nach den kurzfristigen Absagen der
vergangenen Monate zögern die Kunden mit Buchungen und verschieben ihre Pläne immer weiter. In Abhängigkeit des Infektionsrisikos sollten daher insbesondere für die EU-Staaten eine Perspektive für den Outgoing-Tourismus mit abgestimmten Schutz- und Hygienemaßnahmen geschaffen werden.

7. Überleben sichern

Sofern Unternehmen oder ganze Branchen nicht öffnen können, werden sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen bleiben. Da es zunehmend schwieriger wird, eine langfristige Finanzierungsperspektive aufzuzeigen, sollten weitere Hilfsmaßnahmen langfristig ausgerichtet sein. So könnte den Unternehmen eine Planung über die anhaltende Schließung ebenso wie Investitionen in ihre Geschäftsmodelle ermöglicht werden, um damit auf den Strukturwandel aus der Digitalisierung reagieren zu können.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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